Fotowettbewerb „Sommerblicke“

Gesucht: Die schönsten Motive im Donnersberger Land

Donnersbergkreis – Im Sommer zeigen sich die Natur und das Leben von der schönsten Seite. Und wo könnte der Sommer schöner sein als im Donnersberger Land? Anhand eines Fotowettbewerbs im Rahmen der Imagekampagne „Leben spüren.
Donnersberg“ sucht die Kreisverwaltung die schönsten „Sommerblicke“ aus allen 81 Ortsgemeinden.

Vorgabe: Die Fotos sollen die Besonderheiten und die Einmaligkeit des Ortes in den Sommermonaten zeigen. Ob unverwechselbare Naturidylle, glitzerndes Wasser im Dorfbrunnen, spielende Kinder auf der Straße, fröhliche Menschen beim Dorffest oder der Kirchturm im Sonnenlicht. 

Im Zeitraum 20. Juli bis 6. September 2015 können die Fotos über ein Online-Formular auf der Internetseite www.sommerblicke.donnersberg.de eingereicht werden. Ab 10. September haben dann die Kreisbewohner auf dieser Seite Gelegenheit, ihre Favoriten zu bestimmen und für diese zu voten. 

Die Bilder, für die die meisten Stimmen abgegeben werden, sollen anschließend die Bildkarten eines Memory-Spiels schmücken, das in der Vorweihnachtszeit zum Kauf angeboten wird. 
Unter allen Wettbewerbsteilnehmern werden 20 Preise verlost. Außerdem bekommen alle Fotografinnen und Fotografen, deren „Sommerbilder“ auf das Memory-Spiel gedruckt wurden, ein Exemplar des Spiels geschenkt. Weitere Auskunft gibt im Kreishaus Stefanie Hüls, unter Tel. 06352 / 710-125.

Was zu beachten ist 

Fotos, die für den Wettbewerb eingereicht werden, sollten im jpg-Format hochgeladen werden und eine maximale Dateigröße von 10 MB haben. Die Fotos werden in einer Auflösung von mindestens 300 dpi gewünscht und sollen im Hochformat 2100 x 1500 Pixel und im Querformat 1500 x 2100 Pixel aufweisen. 

Die Teilnehmer/innen versichern mit dem Einreichen, dass mit der Veröffentlichung des Bildes keine Rechte Dritter, insbesondere die abgebildeter Personen, verletzt werden und sie  selbst alle Rechte am jeweiligen Bild besitzen. Die eingereichten Fotos gehen ins Eigentum der Kreisverwaltung über, die diese zu den zuvor genannten Zwecken nutzen darf oder sie nach Abschluss des Wettbewerbs vernichtet bzw. löscht.