Südhessen: Gewerbeuntersagung – Mehr Nachzahlungen bei weniger Verfahren durch RP

Darmstadt – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr gegen 1.835 Firmen im Regierungsbezirk Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet – ein Rückgang von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 403 Firmen (2016: 439) endeten diese Verfahren mit einer Gewerbeuntersagung. Die meisten von ihnen hatten ihre Steuern oder Sozialversicherungsabgaben nicht gezahlt.

Spitzenreiter mit 464 Gewerbeuntersagungsverfahren und 66 Untersagungen war 2017 die Stadt Frankfurt, gefolgt von 147 Verfahren gegen Firmen aus der Stadt Offenbach, die mit ihren Zahlungen im Rückstand waren und deshalb durch Anträge der Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger ins Visier des RP gerieten. Am wenigsten Verfahren (46) gab es im vergangenen Jahr im Odenwaldkreis. Die wenigsten Untersagungen (9) wurden gegen Firmen in der Stadt Darmstadt ausgesprochen.

„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen bei diesen Verfahren äußerst sensibel vor, um nicht die Existenz der Firmen und damit auch die Arbeitsplätze bei uns in Südhessen zu gefährden“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. In zahlreichen Fällen hätten jedoch alle Gespräche und Bemühungen nicht zum Erfolg geführt. Die Gewerbeausübung musste deshalb – wie gesetzlich gefordert – untersagt werden.

Kontrollen vor Ort ergaben außerdem, dass etliche Firmen trotz der Untersagung weiter tätig waren. Deshalb verhängte das RP in 67 Fällen Bußgelder. In 11 Fällen verschlossen und versiegelten die Vollstreckungsbeamten der Darmstädter Behörde zudem Betriebsräume und legten Betriebsfahrzeuge still.

In 1.141 Fällen konnte das RP die Gewerbeuntersagungsverfahren einstellen, da die Firmeninhaber ihren Zahlungsverpflichtungen – nicht zuletzt aufgrund des Drucks der durch die Behörde eingeleiteten Verfahren – nachkamen. Aufgrund dieser Nachzahlungen flossen fast 10 Millionen Euro in den Landeshaushalt und kamen somit der Allgemeinheit zu Gute – im Vorjahresvergleich ein Anstieg von rund 15 Prozent.