Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Polizeieinsatz wegen verwirrter Person

Fußgönheim (ots) – Am 26.01.2018 gegen 15:00 Uhr kommt es in Fußgönheim im Bereich er Jahnstraße zu einem Polizeieinsatz aufgrund einer verwirrten Person, welche laut Mitteilung Kleidungsstücke und Blumentöpfe aus dem Fenster wirft. Die männliche Person zeigt sich nicht gesprächsbereit und verweigert den Zugang zu seiner Wohnung, sodass letztlich ein gewaltsames Öffnen der Wohnungstür durch die eingesetzten Polizeikräfte erforderlich ist. Die Person wird in Gewahrsam genommen, in eine psychiatrische Klinik verbracht und dort stationär aufgenommen. Mit im Einsatz waren der Rettungsdienst und die Feuerwehr der VG Maxdorf.

Geklärte Verkehrsunfallflucht Dank aufmerksamen Zeugen

Bobenheim-Roxheim (ots) – Geklärt wird dank eines aufmerksamen Zeugen eine Verkehrsunfallflucht, welche sich vor dem Anwesen Pfalzring 30 in Bobenheim-Roxheim am 26.01.2018 gegen 16:40 Uhr ereignet. Die 54-jährige Unfallverursacherin touchiert beim Einparken in eine dortige Parklücke mit ihrem Nissan den links daneben ordnungsgemäß geparkten Opel. Danach entfernt sie sich nach Begutachtung der Schäden an beiden Fahrzeugen unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Das Geschehen wird jedoch von einem Zeugen beobachtet, welcher die Polizei verständigt. An Hand der Unfallschäden ist derzeit davon auszugehen, dass die Dame den Verkehrsunfall bemerkt haben muss. Der Fremdschaden liegt bei rund 450 EUR. Ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort wurde eingeleitet.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.