Heidelberg: 34-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft

Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 34-jähriger Mann der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl.

Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, Betäubungsmittel – Marihuana – in nicht geringer Menge besessen zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und sich durch den Weiterverkauf des Marihuanas eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.

Am späten Freitagabend erreichte die Polizei eine Meldung, dass es aus der Wohnung des Tatverdächtigen in der Bahnstadt stark nach Marihuana rieche. Im Zuge der Überprüfung der Wohnung des tatverdächtigen Afrikaners entdeckten die Polizeibeamten im Außenbereich des Gebäudes unterhalb des Zimmerfensters des betreffenden Appartements zwei verpackte Beutel mit annähernd 600 Gramm Drogen. Der Mann steht im dringenden Verdacht, das Rauschgift bei Erscheinen der Polizei aus dem Fenster geworfen zu haben. In der Wohnung des Verdächtigen wurde zudem weiteres Beweismaterial sowie mutmaßliches Dealgeld sichergestellt.

Die weitere Sachbearbeitung übernahm der Kriminaldauerdienst und schließlich das Rauschgiftdezernat der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg.

Nach der vorläufigen Festnahme wurde der Verdächtige im Laufe des Samstags der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.