Haßloch: Geänderte Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen ist in Kraft

Haßloch – Der Haßlocher Gemeinderat hat bei seiner Sitzung im Dezember 2017 die Änderung der Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Haßloch beschlossen. Die geänderte Satzung ist ab sofort in Kraft. Sie regelt Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, wie zum Beispiel das Anbringen von Plakaten, das Aufstellen von gewerblichen Werbeschildern oder Kleiderständern, das Einrichten von kurzzeitigen Absperrungen für Anlieferungen oder das Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten usw.

Die Änderung der bestehenden Satzung war erforderlich, da sich 2011 die Rechtsgrundlage für Gebühren geändert hat und eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren an die geltenden Gebührenrahmen nach mehr als 13 Jahren dementsprechend sinnvoll und notwendig war. Ferner regelt die geänderte Satzung, wie bei illegaler oder falsch ausgeführter Sondernutzung in dem jeweiligen Fall verfahren werden kann.

Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen:

  • Anträge auf Sondernutzung müssen mindestens 14 Tag vor Beginn der Sondernutzung bei der Verwaltung schriftlich und vollständig ausgefüllt eingegangen sein (vollzugsdienst@hassloch.de).
  • Für Anträge auf Sondernutzung wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro fällig.
  • Bei verspätet eingereichten Anträgen (also ohne Einhaltung der Frist von 14 Tagen) wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben.
  • Bei beantragten Plakatierungen darf maximal 14 Tage lang an maximal 30 Standorten im Ort plakatiert werden. Insgesamt sollen zeitgleich nie mehr als 300 Plakate im gesamten Ortsgebiet hängen (ausgenommen Wahlen).
  • Bei Plakatierungen wird außerdem jedes Plakat mit einem Aufkleber versehen, damit genehmigte Plakate als solche erkennbar sind.
  • Vereine, Kirchen und Parteien müssen für Plakatierungen lediglich die Verwaltungsgebühr zahlen, das Plakatieren selbst ist kostenlos. Gewerbliche Plakate kosten hingegen pro Tag/m² 0,50 Euro.
  • Die so genannten Kundenstopper (Aufsteller) vor Geschäften werden mit einer Jahresgebühr von 51 Euro versehen.
  • Genehmigungen für Baustellen werden nunmehr wochenweise und nicht monatlich abgerechnet. Ebenso gibt es für Tagesbaustellen, Anlieferungen oder kurzfristige Lagerungen günstigere Tarife.
  • Zudem wurden Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten festgesetzt, sodass Verstöße gegen die Satzung besser geahndet werden können.

Die Ordnungsverwaltung bittet um Beachtung der geänderten Sondernutzungssatzung. Diese kann bei Bedarf online unter www.hassloch.de heruntergeladen werden. Ebenso steht Christine Behret von der Ordnungsverwaltung für Rückfragen zur Verfügung (Tel.: 06324-935 256).