Karlsruhe – Gefälschte T-Shirts, Korallen, Elektroartikel, Arzneimittel, Schmuck, Lebensmittel, Alkohol oder Zigaretten. Auf Reisen scheint alles gut und günstig zu sein und so macht mancher Urlauber das ein oder andere vermeintliche Schnäppchen, ohne an die Folgen bei der Einreise zu denken.
Doch Vorsicht! Nicht alles was im Ausland angeboten wird, darf auch problemlos nach Deutschland eingeführt werden.
Richtig teuer kann es bei Zigaretten werden. Aus einem Nicht-EU-Land (und einigen Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln) darf ein Reisender ab dem 17. Le-bensjahr 200 Stück Zigaretten einfuhrabgabenfrei mitbringen. Alles, was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden. Verlässt der Reisende z.B. den Flughafen mit zwei Stangen Zigaretten durch den grünen Ausgang und wird kontrolliert, so muss er für die zusätzliche Stange 38 Euro Abgaben und 38 Euro Strafzuschlag zahlen.
Generell verboten sind artengeschützte Tiere und Pflanzen oder Waren daraus, Drogen, Waffen sowie einige Lebensmittel (z.B. Fleisch, Milch, Käse, Wurstwaren).
„Sehr oft bringen die Reisenden auch einen Jahresbedarf an Arzneimitteln aus dem Urlaub mit, weil sie dort teilweise günstiger zu bekommen sind“ sagt Markus Otto, Sprecher des Hauptzollamts Karlsruhe. „Mal ganz davon abgesehen, dass der Beipackzettel in einer ausländischen Sprache verfasst ist und die Inhaltsstoffe variieren können, ist die Mitnahme nur in der Menge zulässig, die während der Reise benötigt wird.“
Andere Waren als Tabak oder Alkohol dürfen bis zu einem Warenwert von 300 Euro mitgebracht werden. Bei Flug- oder Schiffsreisen sogar bis zu einem Wert von 430 Euro, sofern der Reisende 15 Jahre oder älter ist.
Beim Kauf von gefälschten Markenartikeln sollte sich jeder Reisende bewusst sein, dass neben dem wirtschaftlichen Schaden auch die Gesundheit gefährdet sein kann. Giftige Farbstoffe in Textilien, mangelnde Dämpfung bei Sportschuhen, ungeprüfte Kfz-Ersatzteile und gepanschte Kosmetika halten manchen Reisenden leider nicht vom Kauf ab. Überschreiten die mitgebrachten Fälschungen nicht die vorgenannte Reisefreigrenze und ist kein gewerblicher Charakter erkennbar, schreitet der Zoll allerdings nicht ein.
„Informieren Sie sich vor der Reise über die Zollbestimmungen und bewahren Sie bei jedem Kauf den Kassenbeleg auf“ so Markus Otto. „Dies erspart oft Ärger, Strafen und Kosten“.
Informationen gibt es im Internet unter www.zoll.de, über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ oder beim Informations- und Wissenschaftszentrum Zoll (Tel.: 0351/44834-510).