Wiesbaden – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Stadtwald, Parks und Friedhöfe während des Sturms nicht betreten

Angesichts der Beobachtung, dass sich trotz des derzeit stürmischen Wetters Personen im Stadtwald aufhalten, weist das Grünflächenamt darauf hin, dass bei Starkwind und Böen Flächen mit Bäumen im Interesse der eigenen Sicherheit gemieden werden sollten. Dies betrifft neben dem Stadtwald auch Waldränder, Parks, Straßenbäume, Grünflächen und Friedhöfe.

Aufgrund der derzeitigen Wetterlage bleiben der Friedhof Dotzheim und der Nordfriedhof bis einschließlich Donnerstag, 4. Januar, geschlossen. Das Grünflächenamt bittet darum, auch noch einige Tage nach Sturmereignissen achtsam über Friedhöfe oder durch Grünflächen und Parks zu gehen, da auch dann noch Äste herunterfallen könnten. Ebenfalls muss damit gerechnet werden, dass Wander- und Forstwege durch umgefallene Bäume versperrt sind und es einige Tage dauern kann, bis diese wieder geräumt sind.


Neue Straßenreinigungssatzung: Gebührenbescheide

Die ELW informieren darüber, dass sich aufgrund der umfangreichen Änderungen durch die am 21. Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue Straßenreinigungssatzung, die Erstellung der Gebührenbescheide in diesem Jahr verschiebt.

Die Bescheide für die Abfall-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren werden voraussichtlich am 22. Januar 2018 versandt – im Einzelfall kann die Bearbeitung auch länger dauern. Da sich die Reinigungsklasse in vielen Wiesbadener Straßen ändert, bitten die ELW die Grundstückseigentümer darum, sich darüber zu informieren, um gegebenenfalls die neu hinzugekommene Anliegerreinigungspflichten wahrzunehmen bzw. einen Dritten (Mieter, private Reinigungsunternehmen) damit zu beauftragen.

Welcher Reinigungsklasse bzw. welchen Reinigungsklassen (Eckgrundstück) die Straßen
zugeordnet sind, steht in der neuen Straßenreinigungssatzung – einsehbar im Internet unter www.wiesbaden.de (Rubrik „Rathaus“ / Stadtrecht) oder unter www.elw.de (Rubrik „Die ELW“ / Satzungen).


„Tiere im Winter“ in der Fasanerie

Am Sonntag, 14. Januar, findet in der Fasanerie, Wilfried-Ries-Straße 20, in der Reihe „Natur-Erleben in der Fasanerie“ die Veranstaltung „Tiere im Winter“ statt. Von 10.30 bis 12 Uhr können Kinder ab sechs Jahren und deren Eltern unter der Leitung von Christian Klaproth erfahren, mit welchen Strategien Tiere die kalte Jahreszeit überstehen.

Treffpunkt ist am Haupteingang der Fasanerie. Die Kosten betragen fünf Euro. Anmeldungen und Rückfragen werden unter der E-Mail-Adresse fasanerie@wiesbaden.de oder telefonisch unter (0611) 4090770 entgegengenommen.


Veranstaltungsreihe „Flutlicht“ macht Station in Bierstadt

In Kooperation mit „Moja e.V.“ präsentiert die Mobile Jugendarbeit in den östlichen Vororten die Veranstaltungsreihe „Flutlicht“ und führt diese, in den östlichen Vororten 2016 gestartet, auch 2018 weiter. Auf unterschiedlichen Sportplätzen und -hallen finden in der Zeit von 17 bis 22 Uhr kostenlose Sportangebote statt, die ohne Anmeldung besucht werden können.

Die Auftaktveranstaltung im Jahr 2018 am Samstag, 20. Januar, in der Bärenhalle in Bierstadt, Schultheißstraße 19, von 17 bis 22 Uhr, stattfinden. Angeboten werden verschiedene Sport- und Freizeitaktivitäten, so dass neben Fußball auch andere Ballsportarten, Jonglage oder Geschicklichkeitsspiele ausprobiert werden können. Eingeladen sind alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die Lust auf Sport in lockerem und unverbindlichem Rahmen haben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter zwölf Jahren können nur in Begleitung eines Volljährigen teilnehmen.

Die Veranstaltung wird unterstützt vom Sportamt. Weitere Veranstaltungen finden am 24. Februar in Delkenheim, am 17. März nur für Mädchen in Bierstadt, am 21. April in Delkenheim und am 26. Mai in Medenbach statt.

Nähere Informationen gibt es bei Daniela Karlowski, Amt für Soziale Arbeit, wi&you, Mobile Jugendarbeit in den östlichen Vororten Wiesbadens, Schultheißstraße 21, Telefon (0611) 50509730.


Hochwasserlage unter Beobachtung

Aufgrund der anhaltenden Regenfälle und der Schneeschmelze bei den bereits gesättigten Böden spitzt sich die Hochwassersituation an den Flüssen Rhein und Main aktuell leicht zu.

Der Rheinpegel Mainz hat inzwischen die 4,50 Meter Marke überschritten, so dass seitens der Stadtverwaltung Wiesbaden erste vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Aktuell ist zu erwarten, dass der Rheinpegel die Höhe von 5,50 Metern erreichen wird, was der ersten Meldestufe entspricht.

Innerhalb der Stadtverwaltung Wiesbaden liegt die Zuständigkeit für Hochwasserlagen beim Umweltamt. Dieses trifft seine Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Feuerwehr. Gemeinsam wird die Entwicklung der Pegel im Verlauf des Rheins und seiner Zuflüsse permanent beobachtet und gemeinsam werden geeignete Maßnahmen festgelegt. Das Umweltamt prüft mehrmals täglich die aktuelle Wasserstandsituation in Rhein und Main. Dazu werden auch stromaufwärts gelegene Pegel herangezogen, um eine frühe Prognose der weiteren Entwicklung zu erreichen.

Sollte der Wasserstand weiter ansteigen und Meldestufe 2 (Pegel Mainz 6,30 Meter) erreichen, stehen für die zuerst betroffenen Bereiche in Schierstein und Kostheim mobile Hochwasserschutzwände zur Verfügung, die von Einsatzkräften der Feuerwehr Wiesbaden aufgebaut werden können. In speziellen Einsatzkonzepten sind außerdem weitere durchzuführenden Arbeiten festgeschrieben, zum Beispiel um einen Rückstau im Bereich des Lindenbaches zu verhindern. Für das Sperrwerk am Lindenbach wurde vor kurzem das Pumpwerk erneuert, mit dem das Bachwasser in den Rhein übergeleitet werden kann.

Das Umweltamt und die Feuerwehr empfehlen, die Hochwassersituation weiter zu beobachten. Neu zugezogene Bürgern, in den zuerst von Hochwasser gefährdeten Gebieten, werden gebeten, sich über mögliche Hochwassergefahren zu informieren und Vorsorge zu treffen.

Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/wasser/hochwasser.php zu finden. Die Feuerwehr bittet Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dass die Notrufnummer 112 für akute Notfälle frei bleiben muss. Eine Überlastung der Notrufnummer verhindert unter Umständen die rechtzeitige Hilfeleistung.