Heidelberg – Anlässlich der bevorstehenden Schulabschlussfeiern auf dem Neckarvorland setzt das „Netzwerk Kommunale Kriminalprävention“ auf Aufklärung. Für die Zeit rund um den letzten Schultag am Mittwoch, 29. Juli 2015, wurde wieder ein Bündel an Jugendschutzmaßnahmen geschnürt. Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen: Die große Mehrheit der Jugendlichen feiert den Ferienbeginn friedlich und fröhlich. Dennoch gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler, die besonders beim Alkoholkonsum über die Stränge schlagen.
Im Netzwerk arbeiten die Stadt Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim zusammen. Sie weisen deutlich darauf hin, dass sie die Schulabschlussfeiern keinesfalls unterbinden wollen. Die bewährten Jugendschutzaktionen am letzten Schultag in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass Jugendliche sich mit dem Thema Alkoholmissbrauch auseinandersetzen und auch bereit sind, sinnvolle Vorschriften zu akzeptieren.
Das sind die Bausteine der Jugendschutzaktion:
- Auch in diesem Jahr wird die Belohnungsaktion zur Müllvermeidung weitergeführt, mit der verantwortungsvolles und umweltbewusstes Handeln der Jugendlichen honoriert wird. Unter anderem werden Eintrittsgutscheine für das Tiergartenschwimmbad verteilt, die die Stadtwerke Heidelberg zur Verfügung gestellt haben. Die Müllsäcke werden bei den Jugendschutzkontrollen ausgegeben und können am Belohnungsstand beim großen Abfallcontainer an der Theodor-Heuss-Brücke abgegeben werden.
- Im Vorfeld des letzten Schultages sind 134 Schulen in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis angeschrieben worden mit der Bitte, die Schülerinnen und Schüler über die Kontrollen auf dem Neckarvorland zu informieren und sie zum vernünftigen Umgang mit Alkohol aufzurufen. Auch sollen die Schulen im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes darauf hinwirken, dass bei den Feiern anfallender Müll der Umwelt zuliebe entsorgt wird.
- Mitarbeiter/innen des städtischen Bürgeramtes werden stichprobenartig Verkaufsstellen von Alkohol im Einzugsbereich des Neckarvorlandes auf die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften kontrollieren. Dabei geht es vor allem um das Verbot der Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige sowie von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige. Verstöße werden umgehend unterbunden und geahndet.
- Auf dem Neckarvorland selbst werden am letzten Schultag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes, des Kinder- und Jugendamtes, des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Polizeibeamte die Feiern aufmerksam beobachten. Kinder und Jugendliche werden bei unerlaubtem Alkoholkonsum angesprochen, die entsprechenden Alkoholika beschlagnahmt.
- Falls erforderlich, werden die Kinder und Jugendlichen in Gewahrsam genommen und ihren Eltern übergeben. Mitarbeiter/innen des städtischen Kinder- und Jugendamts werden ebenfalls vor Ort sein und bei Bedarf auch mit den Eltern das Gespräch suchen.
- Das Deutsche Rote Kreuz und die DLRG werden auf dem Neckarvorland vor Ort sein, um in Fällen von übermäßigem Alkoholkonsum oder Verletzungen (wie beispielsweise Schnittverletzungen durch herumliegende Glasscherben) rasch Hilfe leisten zu können.