Speyer: Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Symbolbild
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Speyer – Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden und auch nicht Jugendlichen zur Aufbewahrung übergeben werden dürfen. Das bedeutet, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten die pyrotechnischen Gegenstände verwahren sollten. Sie sind auch für die Sicherheit beim Abbrennen der Silvesterfeuerwerke für (sich und) ihre Kinder verantwortlich. Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall alleine mit Feuerwerkskörpern hantieren.

Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen unzulässig ist. Wie in den Vorjahren dürfen auch auf dem Weihnachtsmarkt und in der Maximilianstraße im Bereich von der Einmündung Schustergasse bis einschließlich des Domvorplatzes grundsätzlich keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. In der Silvesternacht wird das Areal des Weihnachts- und Neujahrsmarkts vom östlichen Ende der Maximilianstraße bis zur Einmündung in die Schustergasse abgesperrt. Diese Allgemeinverfügung wurde auch für den Teilbereich des Weihnachts- und Neujahrsmarkts mit der Schlittschuhbahn vor dem Altpörtel erlassen. Auch in diesem Teilbereich der Maximilianstraße wird Absperrgitter aufgebaut und Einlasskontrollen durchgeführt. Ein Sicherheitsdienst wird gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung Speyer und der Polizei Speyer dafür sorgen, dass das Abbrennverbot in beiden Bereichen eingehalten wird. Rechtsgrundlage für das Abbrennverbot stellt die Satzung über die Durchführung des Weihnachtsmarktes aus dem Jahre 2007 dar wonach Verstöße mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Für den Bereich vor dem Altpörtel greift die Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper. Die Allgemeinverfügung wurde hierzu entsprechend ergänzt: „Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 -ehemals Klasse II- (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31.12.2017 und am 01.01.2018 im Bereich des Altpörtels innerhalb der Grenzen Gutenbergstraße bis zum Altpörtel im Westen, Korngasse im Norden, Gebäude Maximilianstraße 56 im Osten und Maximilianstraße im Süden einschließlich der jeweiligen Straßenfläche, verboten.“

Der Weihnachtsmarkt ist am 31. Dezember von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Ab dem 1. Januar ist er wieder von 13 bis 21 Uhr geöffnet.