Baden-Württemberg – Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg wird es künftig ein Jobticket BW zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geben. Das Land werde dafür einen monatlichen Zuschuss von 20 Euro bezahlen, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann mit.
Das Jobticket BW wird zum 1. Januar 2016 eingeführt. Über die Einzelheiten führt das Land derzeit Gespräche mit den 22 Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn Fernverkehr GmbH sowie dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Die Verbünde haben bereits ihre Unterstützung für das Jobticket signalisiert. Die Gespräche laufen sehr konstruktiv. Bis Mitte November soll es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes ein Angebot im Netz geben, damit sie vom Januar 2016 an mit dem Jobticket BW im ÖPNV fahren können.
Der Minister erklärte: „Das Jobticket BW ist ein wichtiger Anreiz für viele Landesbedienstete, vom Auto auf Busse und Bahnen umzusteigen. Es ist zudem Teil eines Gesamtpakets verschiedener Maßnahmen, um auch künftig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber sicherzustellen. Damit ist die Landesverwaltung vorbildlich bei der nachhaltigen Mobilität. Wir leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und mindern zugleich die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen. Das Jobticket BW wird sich positiv auf das verfügbare Einkommen der Beschäftigten auswirken.“
Gerade für die unteren Tarif- und Besoldungsgruppen sei der Wert des Zuschusses von 240 Euro pro Jahr nicht unerheblich.
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das flächendeckend ein bezuschusstes Jobticket für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einführt.
Minister Hermann unterstrich: „Das Jobticket BW fügt sich gut in die Anstrengungen der Landesregierung ein, Baden-Württemberg zu einer Pionierregion für Nachhaltige Mobilität zu machen.“
Weitere Informationen
Zuschussberechtigt sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstige privatrechtlich Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sein, die in einem aktiven und nicht unterbrochenen Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis unmittelbar mit dem Land stehen. Das Jobticket BW ist Teil des Personalentwicklungsplans mit Verbesserungen für den Öffentlichen Dienst, über die der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags nach der Sommerpause abschließend entscheiden wird.