Glan bleibt zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel (zwischen Odenbach und Meisenheim) weiter gesperrt

Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)
Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)

Neustadt an der Weinstraße / Lauterecken / Meisenheim – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat mit Allgemeinverfügung das Befahren des Glans mit Kleinfahrzeugen (Booten, insbesondere Kanus) ohne Maschinenantrieb zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Kreisgrenze des Landkreises Kusel zum Landkreis Bad Kreuznach zwischen der Ortsgemeinde Odenbach und der Stadt Meisenheim bis 31. Dezember 2018 untersagt.

Die SGD Süd hat seit 20.12.2016 verschiedene Gutachten hinsichtlich der Bewirtschaftung des Baumbestandes am Ufer unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Aspekten und den Belangen des Kanutourismus in Auftrag gegeben.

Demnach können bei 465 Bäumen jederzeit – auch ohne erkennbare äußere Einwirkung – dicke Äste, Baumkronen oder auch der gesamte Baum abbrechen und umstürzen. Daher besteht eine akute Gefährdung für Bootsfahrer.

Am 01.September 2017 hat die SGD Süd ein weiteres Gutachten zur naturschutzfachlichen Bewertung des Baumbestandes am Glan beauftragt. Dabei sollte auch die Erfassung der Fledermausfauna, eine Analyse der Auswirkungen bei einem eventuellen Eingriff eigegangen werden. Auch mögliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sowie deren Wirksamkeit sollten ermittelt werden. Dieses Gutachten befindet sich derzeit in der fachlichen Abstimmung. Die Sperrung bis 31. Dezember 2018 beruht auf einer Schätzung des Zeitraumes der abschließenden Bewertung des Gutachtens und der weiteren Planung sich daraus ergebender Maßnahmen.

Allgemeinverfügung und Lageplan sind der Pressemeldung beigefügt und auf www.sgdsued.rlp.de veröffentlicht.