Rheinland-Pfalz: Dr. Werner Follmann folgt als Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz auf Ernst Merz

Das Bild zeigt von links nach rechts Herrn Dr. Werner Follmann, Justizminister Herbert Mertin und Herrn Ernst Merz (Foto: Ministerium der Justiz)
Das Bild zeigt von links nach rechts Herrn Dr. Werner Follmann, Justizminister Herbert Mertin und Herrn Ernst Merz (Foto: Ministerium der Justiz)

Mainz – Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wird ab dem 1. Januar 2018 unter neuer Führung stehen. Im Ministerium der Justiz in Mainz händigte Justizminister Herbert Mertin heute dem bisherigen Präsidenten des Gerichts, Ernst Merz, seine Ruhestandsurkunde aus. Zudem erhielt der bisherige Vizepräsident des Landessozialgerichts, Dr. Werner Follmann, seine Ernennungsurkunde.

Minister Mertin dankte Ernst Merz zunächst für seine langjährige und erfolgreiche Arbeit in verschiedensten Funktionen, nicht nur für die rheinland-pfälzische Justiz. „Mit Ihnen, lieber Herr Merz, verlässt heute eine engagierte und vorbildliche Richterpersönlichkeit den aktiven Dienst. Mehr als 36 Jahre lang haben Sie professionell und kenntnisreich dem Land gedient und dabei auch mehrfach den Blick über Rheinland-Pfalz hinaus gewagt. Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute.“

Danach gratulierte der Minister Dr. Werner Follmann zu seinem neuen Amt und wünschte ihm für die vor ihm liegenden Herausforderungen Erfolg und persönliche Zufriedenheit: „Sie, lieber Herr Dr. Follmann, haben als Vizepräsident des Landessozialgerichts schon unter Beweis gestellt, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben erfolgreich zu meistern vermögen. Ich weiß das Landessozialgericht bei Ihnen in guten Händen und freue mich auf die künftige noch engere Zusammenarbeit“, so der Minister abschließend.

Information:

Dr. Werner Follmann trat im November 1990 als Richter bei dem Sozialgericht Speyer in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Von 1991 bis 1992 folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, der sich von 1993 bis 1995 eine Abordnung an das Thüringer Justizministerium in Erfurt anschloss. In dieser Zeit erfolgte auch die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bei dem Sozialgericht Speyer. Nach seiner Rückkehr aus Thüringen wurde Dr. Werner Follmann an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet und dort im Januar 1996 auch zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Von 1999 bis 2003 folgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, im März 2003 die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht. Seit Februar 2009 ist Dr. Werner Follmann Vizepräsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.

Ernst Merz begann seinen Dienst bei der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz im November 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Landessozialgericht. Es folgte eine Tätigkeit als Richter bei dem Sozialgericht Speyer, wo er im November 1984 auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 1987 bis 1990 war er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. In dieser Zeit erfolgte die Beförderung zum Richter am Landessozialgericht. Es folgte eine zweijährige Tätigkeit im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums in Erfurt. Nach seiner Rückkehr im Oktober 1992 wurde Ernst Merz zum Präsidenten des Sozialgerichts Koblenz ernannt. Von diesem Amt war er sodann bis 1999 für eine Tätigkeit bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier beurlaubt. Von 2002 bis 2008 erfolgte eine weitere Beurlaubung für eine Tätigkeit bei Eurojust in Den Haag. Im Anschluss hieran wurde Ernst Merz zum 7. April 2008 zum Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt.

Das Landessozialgericht Rheinland Pfalz ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Land Rheinland-Pfalz. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Am Landessozialgericht sind rund 55 Personen beschäftigt, darunter 22 Richterinnen und Richter.