Starkregen, Kellerüberschwemmungen, Überflutungen/Muldenlagen

Überarbeitetes Merkblatt gibt Hinweise zum Schutz vor Kellerüberflutungen

Erster Stadtrat Jens Bolze: „Hausbesitzer, Eigentümer und Architekten können nun noch fundierter Vorsorgemaßnahmen treffen.“

Viernheim – Regen kann Segen und Fluch sein. Auch hier kommt es auf die Menge an. Alle warten nach den Monaten der Trockenheit sehnlichst auf das Nass von oben, nicht nur die Bauern.

Die Natur lechzt regelrecht nach Wasser. Doch die für Mensch und Natur erquickenden Landregen vergangener Jahre gibt es immer seltener. Dagegen führen immer öfters Starkregenfälle zu Kellerüberschwemmungen und Straßenüberflutungen. Viele Hausbesitzer haben bei kleinräumigen Starkregen, wenn es sozusagen wie aus Kübeln gießt, böse Erfahrungen gemacht. Schäden an Gebäuden und Hausrat waren die Folge. Viernheim blieb davon nicht verschont, wurde in den vergangenen Jahren – besonders zwischen 2007 und 2009 – gleich mehrmals von „Jahrhundertregen“ überrascht.

„Deshalb ist es für Hausbesitzer wichtig, sich der Gefährdungslage bei Starkregen bewusst zu sein, sich auf die veränderte Situation einzustellen, sich vor Kellerüberflutungen zu schützen“, so Erster Stadtrat Jens Bolze.

Aus diesem Grunde hat er die vom Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung erstellte Informationsbroschüre „Wasser in Viernheim – Schutz vor Überflutungen“ überarbeiten lassen.

„Mit diesem Merkblatt möchten wir Hauseigentümer, Planer und Bauherren auf die Gefahren hinweisen und Anregungen geben, wie man sich gegen Kellerüberschwemmungen schützen kann. Denn der Grundstückseigentümer hat die Verantwortung, sein Haus nach den geltenden Vorschriften abzusichern. Entsprechende Bestimmungen finden sich in Landesgesetzen, der städtischen Entwässerungssatzung und in den geltenden DIN-Vorschriften. Fehlen die vorgeschriebenen Sicherungen, ist er für die daraus resultierenden Schäden selbst haftbar. 

Die Versicherungen können eventuell die Schadensregulierung einstellen.“ 

Interessante Informationen gibt es über alle wichtigen Punkte, wie Rückstau, Hebeanlage, Rückstauverschlüsse, Schutzvorkehrungen gegen Überflutungen, Hauseingänge, Kellertreppen, Kellerfenster und Lichtschächte. Auch Garagenzufahrten, Entlastung des Kanalnetzes, Flächenentsiegelung, Begrünungsmaßnahmen, Niederschlagsversickerung und Dachbegrünung gehören zu diesem Themenkomplex. Nähere Informationen unter www.viernheim.de. Dort kann man die Broschüre auch downloaden.

Überflutungsgefahr bei Starkregen in Muldenlagen

Wer die städtische Homepage unter www.viernheim.de/muldenlagen.html anklickt, findet aktuelle Informationen über Muldenlagen in Viernheim, kann die Gesamtübersicht wie auch acht Einzelkarten (besonders gefährdete Gebiet downloaden).

Muldenlagen sind Senken, in denen sich bei Regenfällen seenhafte Wasseransammlungen bilden können. Im flach und eben erscheinenden Stadtgebiet Viernheims sind Mulden kaum erkennbar. Doch es gibt sie. Wo Wasser nicht schnell genug versickern kann, besteht Überflutungsgefahr. 

„Die Muldenkarten machen Lage, Tiefe und Ausdehnung von Muldenbereichen sichtbar, die auf der städtischen Homepage zum Download bereitgestellt sind. Sie enthalten 20 cm Höhenlinien für das Stadtgebiet und eine farbige Gefahrenkennzeichnung für insgesamt acht Teilbereiche, gefährdete Tieflagen."

Bei den acht Teilgebieten handelt es sich im Einzelnen um Nordstadt, Am Schmittsberg, Saarland- bis Pestalozzistraße, Teilgebiet Illertstraße, Kettelerstraße, Karl-Marx-Straße bis Lampertheimer Straße, Neuhäuserstraße und Oststadt.

„Von allen Teilbereichen mit gefährdeten Tieflagen gibt es jetzt detaillierte Karten, die man downloaden oder im Rathaus einsehen kann. Sie enthalten Höhenlinien, die erkennen lassen, wie sich Wasser ausbreiten kann. Die rot dargestellten Bereiche auf der Karte liegen am tiefsten. Hier kann es häufiger vorkommen, dass die Flächen überflutet werden. Die gelben Bereiche stehen für eine vergleichsweise geringe Gefährdung“, so der Hinweis von Erstem Stadtrat Jens Bolze. Und weiter: „Die Entwässerungsanlagen der Stadt, die Regen in Kanäle oder Versickerungen ableiten, sind für Niederschlagsmengen gemacht, wie sie durchschnittlich alle ein bis fünf Jahre auftreten. Bei stärkeren, selteneren Regenfällen ist allerdings davon auszugehen, dass nicht alles Wasser aufgenommen werden kann, Überschwemmungen unvermeidbar sind.“

Bei „Jahrhundertregen“ und schweren Starkregen kann sich das Wasser in Senken und Mulden ansammeln, nicht schnell genug versickern, Straßen und Keller fluten. Es kann aber auch aus den Kanälen austreten, aus Schachtabdeckungen und Kanaleinläufen herausströmen, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Laserscanbefliegungen liefern genaue Höhendaten

Seit jüngerer Zeit verfügt man in Hessen über genaue Höhendaten aus Laserscanbefliegungen.
Durch deren Auswertung lassen sich Tieflagen bestimmen, die bei Starkregen besonders gefährdet sein können. Im Viernheimer Stadtgebiet haben sich durch die Auswertung der Höhen acht Teilbereiche ergeben, innerhalb derer gefährdete Tieflagen verbreitet vorhanden sind. Dies stimmt auch mit Erfahrungen überein, dass dort gehäuft Überflutungsprobleme auftraten. Sie sind in der genannten Übersichtskarte wiedergegeben. Das heißt jedoch nicht, dass alle farblich gekennzeichneten Bereiche gefährdet sind und dass alle nicht gekennzeichneten Bereich unkritisch sind. 
Weniger gefährdet sind zum Beispiel Ackerflächen oder Stadtteile mit höheren Grünflächenanteilen wie die Nord-West-Stadt oder der Bannholzgraben. In diesen jüngeren Stadtteilen sind auch die technischen Entwässerungen nicht durch nachverdichtetes Bauen und hochgradige 
Flächenversiegelungen bei Starkregen ausgelastet oder überlastet.

Einzelbewertungen überall notwendig

Tiefe Geländelagen bergen die grundsätzliche Gefahr, dass sich dort Wasser ansammeln kann und  Flächen überflutet werden könnten. Eine kurzzeitige Überflutung von Grünflächen oder Belagsflächen bleibt meist ohne negative Folgen. Sind hingegen Gebäude, Anlagen oder Lagerflächen betroffen, können erhebliche Schädigungen von Sachgütern auf einem Grundstück oder in seiner Umgebung entstehen und auch Umweltschäden die Folge sein. Dazu gibt die Broschüre „Schutz vor Kellerüberflutungen“ der Stadt Viernheim Hinweise.
Tiefliegende Gärten und selbst tiefe Abgrabungen überfluten trotz der Tieflage oft dann nicht, wenn keine Zuflüsse über die Oberfläche oder aus einer Verbindung zum Kanal entstehen. Einläufe mit Kanalanschluss sind an solchen Stellen jedoch äußerst gefährlich, da sich der vermeintliche Ablauf mit zunehmender Füllhöhe im Kanal in einen Zulauf verwandelt. Die fachliche Beurteilung der jeweiligen örtlichen Situation bleibt deshalb notwendig!

Ansprechpartner:
Stadtökologe Roland Matern
Tel. 06204/988-297
E-Mail: rmatern@viernheim.de

Näheres unter www.viernheim.de./muldenlagen.html