Haushaltsentlastung – ASR beschließt sofortige Erhöhung der DSV-Wettkampflizenzgebühren

Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Kassel – Um den defizitären Haushalt des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) ab dem Jahr 2018 zu entlasten, beschlossen am Samstag, den 9. Dezember 2017, die 18 Landesschwimmverbände im Ausschuss für Satzung- und Rechtsfragen (ASR) eine sofortige Erhöhung der DSV-Wettkampflizenzgebühren. Der Beschluss, der mit sehr großer Mehrheit verabschiedet wurde, ist ein von den DSV-Mitgliedsverbänden gemeinsam erarbeiteter Kompromiss. Die Jahreslizenz für das Jahr 2018 kostet nun 25 Euro pro Sportler ab der Altersklasse Zwölf.

Für wen gilt die Erhöhung? Gibt es Ausnahmen?

Der Beschluss des ASR gilt ab sofort für die Jahreslizenz 2018 und für die Sportarten Schwimmen, Wasserspringen, Wasserball und Synchronschwimmen. Ausgenommen sind Wettkampflizenzen, die noch für das Jahr 2017 beantragt werden, sowie Wettkampflizenzen für das Jahr 2018, die bis Sonntag, 10. Dezember 2017, 24:00 Uhr, bereits bei der DSV-Lizenzstelle in Kassel beantragt wurden. Zudem gilt die Erhöhung erst ab der Altersklasse zwölf (2018: AK 12 = Jahrgang 2006). Für Sportler der Altersklassen elf und jünger beträgt die Lizenzgebühr nach wie vor 15 Euro pro Jahr, so dass ein Einstieg für Kinder in die DSV-Sportarten unter gleichbleibenden Bedingungen möglich ist.

Die Erhöhung betrifft voraussichtlich ca. 49.000 Sportler für das Jahr 2018. Der Beschluss wird von der DSV-Lizenzstelle in Kassel seit Montag, 11. Dezember 2017, umgesetzt.

Warum ist eine sofortige Anpassung nötig?

Zwar wurden die neu festgelegten Gebühren unbefristet beschlossen, sie sollen aber lediglich als eine Art „Haushaltsbrücke“ bis zum außerordentlichen DSV-Verbandstag im Dezember 2018 dienen. Auf diesem wird unter anderem über ein Finanzkonzept entschieden, welches momentan vom DSV-Präsidium um Präsidentin Gabi Dörries erarbeitet wird und die Finanzierung des DSV für die kommenden Jahre sicherstellen soll.

Die Anpassung wurde unter anderem nötig, weil der DSV strukturell unterfinanziert ist. Der DSV-Anteil an den jährlichen Mitgliedsbeiträgen beträgt pro Vereinsmitglied 0,80 Euro. Der Deutsche Schwimm-Verband zählt mit über 560.000 angeschlossenen Vereinsmitgliedern (Stand 31.12.2016) zu den „Schwergewichten“ im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Wer hat entschieden?

Der Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen ist laut § 7 der Satzung ein Organ des Deutschen Schwimm-Verbandes. Gemäß § 12 der DSV-Satzung sind die Mitglieder des Ausschusses die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der Fachsparten, die Vertreter der Mitgliedsverbände und ein Vertreter jeder Landesgruppe. Die Mitglieder des Präsidiums, die Vertreter der Landesgruppen und die Vorsitzenden der Fachsparten haben je eine Stimme. Ordentliche Mitglieder haben je angefangener 1.500 gemeldeter Vereinsmitglieder eine Stimme.

Der Beschluss zur Erhöhung der DSV-Wettkampflizenzgebühren wurde fast einstimmig gefasst. Der ursprüngliche Antrag wurde zunächst vom Schwimmverband NRW in das Organ eingebracht. Nach mehreren Beratungsrunden beantragte der Landeschwimmverband Bremen den aus dem Kreis der Landesverbände gemeinsam beratenen Kompromissvorschlag.

Die Präsidentin des DSV freut sich sehr über diesen historisch bedeutsamen Sitzungsverlauf. Diese gemeinsamen konstruktiven Beratungen, getragen durch einen fast einstimmigen Beschluss, gab es in der Historie des DSV selten. Umso mehr sieht sich das DSV-Präsidium durch die Landesverbände in dem eingeschlagenen Reformkurs unterstützt. „Wenn wir weiter so sachlich und zielorientiert miteinander arbeiten, können wir noch viel erreichen, denn wir alle sind der DSV“, so die Präsidentin Gabi Dörries.