Frankfurter Patient mit Tuberkulose

Geflüchtet

Frankfurt am Main – In einer Frankfurter Klinik hat sich am Sonntag, 2. August 2015, ein Patient mit offener Lungentuberkulose durch Flucht der Behandlung entzogen. Für die Frankfurter Bevölkerung ergibt sich daraus keine Ansteckungsgefahr.

In Frankfurt werden etwa 100 bis 140 Neuerkrankungen an Tuberkulose pro Jahr gemeldet. Bei etwa der Hälfte der Fälle handelt es sich um eine offene Lungentuberkulose, die definitionsgemäß ansteckend für andere Menschen ist und durch Tröpfchen übertragen wird, die beim Husten, Sprechen, Niesen und Singen freigesetzt werden.

Patienten mit offener Lungentuberkulose werden in der Klinik behandelt, bis sie nicht mehr ansteckend sind. Bei fehlender Bereitschaft zur Behandlung und damit einhergehender anhaltender Ansteckungsfähigkeit können Patienten auch zwangsweise isoliert werden.

Es kommt immer wieder vor, dass ansteckungsfähige Tuberkulosepatienten unvermittelt die Klinik verlassen. Ein solcher Behandlungsabbruch ist meldepflichtig. Das Gesundheitsamt wendet sich in diesen Fällen an den Amtsrichter, der die Fahndung mit anschließender Zwangsabsonderung veranlasst.

Von Seiten des Gesundheitsamtes wurden deshalb alle Frankfurter Obdachloseneinrichtungen über den Patienten informiert, so dass der Flüchtige keine Möglichkeit hat, dort zu übernachten und andere Personen anzustecken.

Für die Frankfurter Bevölkerung besteht jedoch keine Gefahr. Entscheidend für diese Einschätzung ist die Tatsache, dass auch die übrigen etwa 50 bis 70 pro Jahr in Frankfurt am Main neu an offener Lungentuberkulose Erkrankten bis zur Diagnosestellung andere Menschen anstecken können. Die vom Gesundheitsamt durchgeführte Untersuchung von Kontaktpersonen zeigt jedoch, dass lediglich für enge Kontaktpersonen, vor allem solche im gemeinsamen Haushalt, ein Ansteckungsrisiko besteht, nicht jedoch für Personen mit flüchtigen Kontakten zum Erkrankten.