Gesetzlich unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Stuttgart / Karlsruhe – Die besinnliche Adventszeit naht und die betrieblichen Weihnachtsfeiern stehen vor der Tür. Auch dieses Jahr kann es zu Unfällen kommen, sei es auf der Feier, oder auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück.

Bin ich versichert?

Bei einem Unfall während einer betrieblichen Weihnachtsfeier sind grundsätzlich alle Betriebsangehörigen gesetzlich unfallversichert. Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls nicht aktiv im Unternehmen tätig sind z.B. sich in Elternzeit befinden, genießen ebenfalls umfänglichen Versicherungsschutz.

Eine betriebliche Veranstaltung liegt vor, wenn das Fest dazu dient, den Zusammenhalt der Belegschaft untereinander zu stärken. Die Feier muss von der Unternehmensleitung veranstaltet und gefördert werden bzw. sollte die Geschäftsleitung oder eine von ihr beauftrage Vertretung teilnehmen. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten sind alle Beschäftigten einzuladen.

Die Weihnachtsfeier kann selbstverständlich auch außerhalb des Betriebsgeländes stattfinden. Dabei sind alle Aktivitäten versichert, die in direktem Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier stehen. Dazu gehört die Teilnahme an Spielen, sportlichen Aktivitäten oder auch das Tanzen zur späten Stunde.

Der Versicherungsschutz endet mit dem, von der Geschäftsführung offiziell angekündigten Ende des Festes. Das heißt, dass der Versicherungsschutz auch für die Personen endet, die im privaten Kreis die Weihnachtsfeier später oder an einem anderen Ort ausklingen lassen wollen. Aber nicht nur während der Weihnachtsfeier, sondern auch auf dem direkten Weg zur Feier und zurück nach Hause besteht Versicherungsschutz.

Alkoholkonsum schließt den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich aus. Wer aber so stark alkoholisiert ist, dass der Unfall auf die Trunkenheit zurückzuführen ist, verliert seinen Versicherungsschutz.

Nach einem Unfall kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung um die medizinische Versorgung. Bei schwerwiegenden Verletzungen können weitere Leistungen wie Rentenzahlungen, Hilfe bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder Umschulungen dazu kommen.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit Sitz in Stuttgart und Karlsruhe ist unter anderem für die Beschäftigten des Landes, der Gemeinden und der Städte sowie für Schulkinder und Studierende der erste Ansprechpartner bei Unfällen.