Aushöhlung der 5-Knoten-Regelung zu Lasten der Stadt befürchtet

OB Ebling kritisiert Verhalten der DFS

Mainz – Oberbürgermeister Michael Ebling hat in einem Schreiben erneut an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Flugsicherung, den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Michael Odenwald, appelliert, die offenkundigen Missstände bei dem öffentlichen Unternehmen DFS zur Kenntnis zu nehmen.

Schon im Juli 2014 hatte sich Ebling an Odenwald gewandt, um auf eine bürgerfreundlichere Kommunikationspolitik der DFS hinzuwirken. Auslöser seines Schreibens war die seitens lokaler Antifluglärm-Initiativen vorgetragene Sorge, dass bei der Auswahl der Betriebsrichtung eine nicht sachgemäße Handhabung der 5-Knoten-Regelung Anwendung finde. Der fachliche Vorwurf der Initiativen zielt auf das Auswahlverfahren,

„welches aus Sicht der Bürgerinitiativen völlig unwissenschaftlich und frei nach Erfahrungswerten des Supervisors unter den Lotsen erfolgt“,

so Ebling. In einem Antwortschreiben des Staatssekretärs wurde Ebling im letzten Jahr zugesichert, für eine positive Entwicklung in der Angelegenheit Sorge zu tragen. Da Oberbürgermeister Ebling im Anschluss auch weiterhin unverändert mit den Defiziten der DFS konfrontiert wurde, schaltete er sich nun erneut mit einem öffentlichen Brief in die Debatte ein:

„Unabhängig von der Frage, ob es für ein öffentliches Unternehmen schicklich ist, sich als kommunikative Black Box zu gerieren, teile ich die Auffassung, dass eine Anwendung nicht fundierter Kriterien bei der Auswahl der Betriebsrichtung einer Aushöhlung der 5-Knoten-Regelung gleich kommt.“

Ebling fordert das Unternehmen auf, in dieser Frage Klarheit zu schaffen und die präzisen Kriterien des Auswahlprozesses darzulegen und begründet dies mit den jetzt schon massiven Lärmbelastungen, die durch eine Aushöhlung der 5-Knoten-Regelung einen zusätzlichen Anstieg erfahren. Weiterhin appelliert Ebling an Odenwald. die Sorgen und Interessen der Mainerzinnen und Mainzer ernst zu nehmen und somit die Voraussetzungen für ein Klima zu schaffen, welches einen vertrauensvollen und konstruktiven Austausch mit der DFS ermöglicht.

Hintergrund

Die Ablehnung der seit Jahrzenten praktizierten sog. „5-Knoten-Regel“ beruht darauf, dass am Flughafen Frankfurt Rhein-Main entgegen der allgemeinen Regel, wonach immer möglichst gegen den Wind zu starten und zu landen ist, so lange die Betriebsrichtung 25 (BR25/Anflug aus Osten) geflogen wird, bis die Rückenwindkomponente (d.h. die Windkomponente in Richtung der Anflug-Bahn) größer als 5 Knoten wird.

Für diese Regel gibt es Gründe: Die Fraport bevorzugt Betriebsrichtung 25, weil die Startbahn West am westlichen Ende des Flughafens liegt und Kreuzungsverkehr dort effizienter abzuwickeln ist. Der Hauptgrund dürfte aber darin liegen, dass westlich des Flughafens die besiedelten Flächen deutlich näher liegen und damit mehr Menschen von extremem Anfluglärm betroffen sind als östlich davon. Bisher galt das hauptsächlich für Raunheim, seit Inbetriebnahme der Nordwestbahn aber auch für Flörsheim.

Die beiden Städte liegen nun so dicht am jeweiligen Aufsetzpunkt bei Westanflug, dass die verbleibende Entlastungsmöglichkeit (außer der Schließung der jeweiligen Bahn) die ist, auf den Anflug aus Westen – soweit möglich – zu verzichten. Da die Wahl der Betriebsrichtung natürlich nicht nur die Städte unmittelbar am Flughafen, sondern die ganze Region betrifft, handelt es sich hier um einen Konflikt, der von Mainz bis Hanau durch unterschiedliche Interessen gekennzeichnet ist. Die Regelung bietet einen weit reichenden Spielraum in der tatsächlichen Betriebsrichtungswahl. Dieser wird von der zuständigen DFS gern genutzt – aus Mainzer Warte zum deutlichen Nachteil von Mainz und Rheinhessen.