Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h

Ab Samstag, 29.08.15

Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze

Karlsruhe / Mannheim / Heidelberg – Wegen der zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen jenseits der 30 Grad Grenze wird ab Samstag, 29. August 2015, erneut ein Tempolimit auf Teilen der A 5, A 6, A 656 angeordnet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersehbar ist.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bleibt wegen der andauernden hochsommerlichen Großwetterlage zunächst über das kommende Wochenende bestehen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.