Bingen: Grünflächenerhalt am Rhein

Bebauungsplanänderung

Bingen – Wenn es nach dem einstimmigen Willen des Binger Stadtrats geht, dann wird die Mainzer KAP GmbH & Co.KG, die bereits mit der Projektentwicklung des zweiten Bauabschnitts der Gartenstadt betraut ist, auch das noch freie Grundstück in Richtung Alter Kran erwerben.

Dieses Grundstück würde (mit Grundbuch-Eintrag) nicht bebaut werden und würde als Grünfläche erhalten bleiben. Trotzdem könnte die IHK an den Rhein umziehen, da die KAP entsprechende Büroflächen in einem der zu bauenden Gebäude bereitstellen würde.

Um private Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ zu forcieren, gibt es seit vergangenem Jahr den sogenannten „Bauherrengutschein“, mit dem Immobilieneigentümer eine kostenfreie Erstberatung durch einen Architekten bekommen. Da diese Gutscheine positiv aufgenommen wurden, gab es weitere Gespräche mit Sponsoren (Sparkasse Rhein-Nahe und Mainzer Volksbank), die ebenfalls positiv verliefen. So konnte der Rat der Stadt Bingen die Fortsetzung des Projektes ebenfalls einstimmig verabschieden. Ebenso verhielt sich beim Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau an unterversorgten Schulstandorten“. Auch bei der Annahme Spenden und ähnlichen Leistungen (Nachbau einer Harfe des 12. Jahrhunderts von Rainer M. Thurau, ein Kochset für die integrative Kindertagesstätte in Bingen-Büdesheim von AMC sowie ein Schnurbaum vom Förderverein Rotary Club Bingen) zeigten sich die Fraktionen einmütig.

Bei der Umsetzung des ÖPNV-Konzepts folgte der Rat in seinem Beschluss mehrheitlich der Empfehlung des Werksausschusses, in dem es heißt:

„Die vorliegenden Fahrpläne zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 werden nichtumgesetzt. Die Stadtwerke werden beauftragt unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes und den Erkenntnissen des Eigenbetriebs, zeitnah (innerhalb des ersten Quartals 2018) ein Fahrplankonzept vorzulegen, das die tariflichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Das dauerhafte Ziel muss der Erhalt des ÖPNV in städtischer Trägerschaft sein. Hierfür ist die Reduzierung der Verluste in einen vertretbaren Rahmen zwingend erforderlich.“

Ergänzt wurde der Beschluss mit der Bildung eines themenbezogenen fraktionenübergreifenden Arbeitskreises.