Sperrmüll erst am Vorabend und getrennt bereitstellen

Zwei Termine pro Haushalt

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim ruft den Bürgern die Regelungen bei der Sperrmüllabfuhr in Erinnerung. So weist die Abfallwirtschaft des Landkreises darauf hin, dass Sperrmüll erst am Vorabend des Abholtermins bereitgestellt werden darf.

Diese in der Satzung verankerte Regelung ist erforderlich, da Sperrmüll aufgrund seines Umfangs je nach Lage teils erheblich Fahrzeuge und Fußgänger behindern kann und diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert werden muss. Außerdem: je länger die Abfälle liegen, desto höher ist die Gefahr, dass die Sachen durchwühlt und auf der Straße zerstreut werden. 

Die vier Sperrmüll-Fraktionen Möbelholz, Elektrogeräte, Metall und Rest-Sperrmüll werden von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Deshalb müssen sie auch getrennt bereitgestellt werden um eine reibungslose Abfuhr zu gewährleisten. Auch darauf sollte man achten: Nur vor dem Grundstück bereitgestellter Sperrmüll kann mitgenommen werden. Abfälle in Einfahrten oder Eingangsbereichen müssen stehen bleiben um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.

Grundsätzlich hat jeder Haushalt zwei Sperrmülltermine im Jahr. Einen festen Termin, der im Abfallkalender vermerkt ist und einen weiteren flexiblen Termin, genannt „Sperrmüll auf Abruf“, der in Abstimmung mit der Entsorgerfirma SITA (Tel. 07272/7005-46) telefonisch vereinbart werden kann. 

Alle Informationen können auch auf der Homepage der Abfallwirtschaft nachgelesen werden unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft.