Kreis Bergstraße: Die Polizei-News

Kreis Bergstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Heppenheim: Diebe schlagen Autoscheiben ein

Heppenheim (ots) – Auf der Suche nach zurückgelassenen mobilen Navigationsgeräten, haben Kriminelle in der Nacht zum Donnerstag (4.- 5.10.2017) an zwei Autos die Scheiben der Beifahrertür eingeschlagen. Während aus einem Mitsubishi Pajero, der in der Lindenstraße parkte, lediglich die Halterung weggekommen ist, wurde in der Niedermühlstraße auch das passende Navigationsgerät aus einem Ford Mondeo mitgenommen.

Zeugen, die im Bereich der Tatorte Geräusche wahrgenommen oder Beobachtungen gemacht haben, wenden sich bitte unter der 06252-7060 an das Kommissariat 21/ 22.

Bergstraße/ Südhessen: Firmen an der Bergstraße um fünfstellige Beträge betrogen / Polizeipräsidium Südhessen warnt vor neuer Betrugsmasche „CEO-Fraud“

Bergstraße/ Südhessen (ots) – Das Betrugskommissariat (K 23) an der Bergstraße hat in der Zeit von Februar bis September bereits sieben Fälle in Bearbeitung, bei denen Unbekannte sich als Geschäftsführer oder Manager (CEO) der jeweiligen Firma ausgeben und über autorisierte Mitarbeiter Auslandsüberweisungen veranlassen.
Bislang kam es in zwei Fällen an der Bergstraße zu Geldtransaktionen in Höhe von 23.500 Euro und 49.000 Euro. Diese Gelder gingen nach Großbritannien. Zielkonten der Betrüger sind jedoch unterschiedlich und befinden sich meist im europäischen Ausland. Eine Rückabwicklung der Transaktionen gestaltet sich als sehr schwierig und ist oftmals nicht mehr möglich.

Beim CEO-Fraud geben sich Täter – nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen – beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail- Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.

Die Täter nehmen mit dem „ausgeforschten“ Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf ausländische Konten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.

Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten in Deutschland bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:

Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!

Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte
    Schreibweise
  • Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
  • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
  • Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige LKA!