10 Jahre Haus des Jugendrechts in Ludwigshafen

Minister lobt innovatives Konzept

Ludwigshafen – Die Idee eines „Hauses des Jugendrechts“ ist eine rheinland-pfälzische Erfolgsgeschichte: Im September 2005 nahm das Haus des Jugendrechts Ludwigshafen als Pilotprojekt seine Arbeit auf. Ziel des Konzepts war und ist die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten in Strafverfahren gegen Jugendliche sowie die Ermöglichung einer wirkungsvollen und angemessenen Reaktion auf delinquentes Verhalten durch „Arbeiten unter einem Dach“ von allen am Jugendstrafverfahren Beteiligten.

Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers erklärte hierzu bei der aus Anlass des Jubiläums abgehaltenen Fachveranstaltung in Ludwigshafen: „Für die Justiz wurde damit ein neuer Weg beschritten. Nach nunmehr 10 Jahren muss auch der kritischste Beobachter sagen: Es ist der richtige Weg gewesen. Wir können stolz auf dieses innovative Konzept und die gute Arbeit hier sein.“

Im Haus des Jugendrechts Ludwigshafen sind seit 10 Jahren Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und der Pfälzische Verein für soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V. vertreten. Der Pfälzische Verein für soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V. bietet unter anderem Anti-Gewalt-Trainings und soziale Trainingskurse an oder ermöglicht für junge Erwachsene den Täter-Opfer-Ausgleich.

Darüber hinaus läuft seit Juni 2010 das Modellprojekt "Frühe Intervention und Beratung Strafunmündiger (FIBS)", bei dem die im Haus des Jugendrechts an der Schnittstelle zwischen Polizei und Jugendamt entwickelten Kooperationsstrukturen genutzt werden sollen. Durch dieses Projekt soll durch eine behördenübergreifende Vorgehensweise vermieden werden, dass sich bereits vor dem 14. Lebensjahr abzeichnende gravierende Fehlentwicklungen verfestigen, ohne dass die präventiven Möglichkeiten der Jugendhilfe zum Tragen kommen. Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes liegt in der Entwicklung und Erprobung spezifischer Jugendhilfemaßnahmen. Das Ergebnis einer von der Stadt Ludwigshafen in Auftrag gegebenen durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz durchgeführten Evaluation des Modellprojekts wird in Kürze erwartet.

„Das Phänomen, dass von wenigen jungen Straftätern viele und schwerwiegende Straftaten begangen werden, ist keine neue Entwicklung. Hier muss die Justiz unmittelbar reagieren: Die Strafe muss unter Berücksichtigung erzieherischer Aspekte auf den jungen Täter zugeschnitten sein und der Tat möglichst ‚auf dem Fuße‘ folgen. Die vernetzte Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen, insbesondere der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe, aber auch die Beteiligung von privaten Trägern erleichtert dies maßgeblich“, so Robbers.

Mittlerweile, auch aufgrund der guten Erfahrungen im Haus des Jugendrechts Ludwigshafen, wurden in Rheinland-Pfalz vier weitere Häuser des Jugendrechts in Mainz (2008), Kaiserslautern (2009), Trier (2012) und zuletzt 2014 in Koblenz eröffnet.

Im Haus des Jugendrechts Ludwigshafen werden 19 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Verwaltungskräfte eingesetzt. Drei Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte sind mit jeweils ca. 70 % ihrer Arbeitskraft dort tätig. Für die Jugendhilfe sind fünf Vollzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie eine Mitarbeiterin im Verwaltungssekretariat mit 50 % ihrer Arbeitskraft beschäftigt. Die polizeiliche Eingangsstatistik hat für das Haus des Jugendrechts Ludwigshafen 2335 Verfahren im Jahr 2013 und 3082 Verfahren im Jahr 2014 verzeichnet.