Laudenbach: Aus Neugierde Drohne leichtfertig eingesetzt

Laudenbach/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Bereits am 27. September steuerte ein bis dahin Unbekannter ein unbemanntes Luftfahrsystem (Drohne) in die Nähe eines Autos, das nach einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht an der Einmündung der Südspange auf die K4229 brannte (Pressemitteilung vom 27.09.2017).

Die gefertigten Filmaufnahmen veröffentlichte der Lenker der Drohne in den sozialen Medien. Da beim Filmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit der Drohne der vorgeschriebenen Abstand zur dortigen Bahnlinie, den Einsatzkräften oder anderen Personen nicht eingehalten wurde, hat der Polizeiposten Hemsbach die Ermittlungen aufgenommen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde die Drohne von einem in Laudenbach wohnhaften 34-Jährigen gestartet und gelenkt. Ob bei dem Drohneneinsatz zudem der Pilot eines Rettungshubschraubers bei der Landung behindert wurde, ist unter anderem Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen.

Hinweise der Polizei:

Das Bundesministerium hat mit der der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodelle in Deutschland neu geregelt.

Unter diese Bestimmungen fallen Drohnen und Modellflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm. Wesentliche Regelungen der „Drohnen-Verordnung“ ist unter anderem das Flugverbot über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Liegenschaften der Polizei, Bahnanlagen, Bundesfernstraßen, Naturschutzgebieten, Wohngrundstücken, Unglücksorten, etc. Zuwiderhandlungen können unter Umständen den Tatbestand einer Straftat verwirklichen.

Weitere Informationen zu der neuen LuftVO gibt es hier