Artenbericht für Südhessen 2012-2014

Regierungspräsidium Darmstadt stellt vor

Gernsheim/Darmstadt – Am heutigen Tage hat das Regierungspräsidium Darmstadt im Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim“ den zweiten „Artenberichtes für Südhessen 2013-2014“ vorgestellt.

Der Ort der Präsentation war nicht zufällig gewählt, wurden dort doch Maßnahmen in Form der Anlage von Laichgewässern zur Habitatverbesserung der stark gefährdeten und erstmals im Artenbericht behandelten Gelbbauchunke (Bobina Variegata) durch das Hessische Forstamt Lampertheim umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen stellvertretend, für bisher schon zahlreich umgesetzte Hilfsmaßnahmen für die unterschiedlichsten Arten. 

Der neuerliche Artenbericht legt Rechenschaft ab und informiert über im Berichtszeitraum durchgeführte Hilfsmaßnahmen zur Erhaltung vieler gefährdeter Arten im Regierungs-bezirk Darmstadt.  „Das Regierungspräsidium Darmstadt fördert seit 2009 gezielt bedrohte Arten, die nach der FFH-Richtlinie europaweite Bedeutung haben oder für die wir regional eine besondere Verantwortung tragen“, erläuterte die für Naturschutzfragen  zuständige Abteilungsleiterin Annette Enders. 

Die Maßnahmen gingen dabei über das herkömmliche Schutzgebietsmanagement hinaus. Der nun vorgelegte Bericht beschreibe für 19 Arten, wie zum Beispiel Äskulapnatter, Schlammpeitzger und Dolden-Winterlieb, die aktuelle Bestandssituation und die ergriffenen Hilfsmaßnahmen im Berichtszeitraum 2012-2014.
Bei 14 Arten ließen sich Veränderungen und Fortentwicklungen im Vergleich zum vorherigen Bericht (2009-2011) nachvollziehen, so die RP-Abteilungsleiterin. 

Erstmalig beschrieben werden neben Maßnahmen für die Gelbbauchunke auch solche für vier weitere Arten (Thymian Ameisenbläuling, Schneider, Echte Arnika und Grau Skabiose), die seit 2012 neu im Programm sind. Basis für die im Bericht dargelegten Maßnahmen sind sogenannte Artenhilfskonzepte, die im Regierungspräsidium selbst erarbeitet oder in Auftrag gegeben werden. In der Folge werden Artbewirtschaftungs-pläne erstellt, die ganz konkret Maßnahmen an bestimmten Orten vorschlagen und schließlich von unterschiedlichsten Partnern (z.B. Naturschutzverbänden, Kommunen, privaten Stiftungen und Sponsoren) umgesetzt werden. Das Land stellt hier originäre Finanzmittel zur Verfügung, die von der oberen Naturschutzbehörde beim RP  verwaltet und verteilt werden.

Zusammen mit dem Management der nationalen und internationalen Schutzgebiete stellt die Umsetzung dieser Artenhilfsmaßnahmen einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung des übergeordneten Ziels, nämlich der Erhaltung der Biodiversität in Hessen und darüber hinaus dar.

Der neue Bericht ist bei der oberen Naturschutzbehörde Dezernat V 53.2 beim Regierungspräsidium Darmstadt als Broschüre kostenlos erhältlich.