Matheis fordert mehr Klarheit bei Asylverfahren

Flüchtlingskrise

Pirmasens – In der Debatte zur Bewältigung der Flüchtlingskrise fordert Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis mehr Klarheit bei Asylverfahren. Der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Städtetages erachtet eine Priorisierung und schnellere Abwicklung als unabdingbar, um die angespannte Situation dauerhaft zu entschärfen.

Die schnell und stark steigende Zahl von Asylsuchenden stelle die Kommunen vor große Herausforderungen:

„Wir sind an der Grenze des Leistbaren angekommen, aber wir klagen nicht, sondern sehen es als eine Selbstverständlichkeit an, Menschen in Not zu helfen“, so Matheis.

Pirmasens stehe, wie alle Städte und Gemeinden im Land, uneingeschränkt zur Verantwortung, Bürgerkriegsflüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Allerdings seien Bund und Land in der Pflicht, die Kommunen bei der Bewältigung dieser nationalen Aufgabe in vollem Umfang zu entlasten.

Dr. Bernhard Matheis plädiert für eine konsequente Unterscheidung zwischen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Ländern wie Syrien und Irak, die an Leib und Leben bedroht sind und Migranten aus sicheren Drittstaaten, die primär aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen ihre Heimat verlassen und fast keine Chance auf Anerkennung in einem Asylverfahren haben. Fast 50 Prozent der Asylbewerber ohne Bleibeperspektive stammen aus den Balkan-Ländern.

„Um die Kommunen ein Stück weit zu entlasten sei es notwendig, Asylverfahren zu beschleunigen“, ist Matheis überzeugt.

Dadurch sollen vor allem diejenigen ohne Bleibeperspektive schneller zurückgeführt werden können, appelliert der Pirmasenser Oberbürgermeister an die Bundes- und Landesregierung.

„Diese Forderung hat höchste Priorität, um die ohnehin begrenzten Kapazitäten für diejenigen offenzuhalten, die eine Perspektive auf eine dauerhafte Bleibe haben“.

Die Verfahren gerade für Asylbewerber vom Westbalkan müssten nach den Vorstellungen des Städtetagsvorsitzenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder zügig abgeschlossen werden und von dort aus eine konsequente Rückführung in die Heimatländer erfolgen. Dazu sei es notwendig, zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufzubauen, die vor Ort prüfen und bewerten, welche Asylanträge bewilligt oder abgelehnt werden. Bis zu einer endgültigen Klärung sollten Asylbegehrenden, insbesondere aus den West-Balkan-Staaten, in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht wie bisher an die Kommunen verteilt werden. Deshalb wäre die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Verlängerung der möglichen Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate hilfreich, solange die Verfahren dieser Menschen ohne Bleibeperspektive noch nicht stark genug verkürzt sind oder Rückführungen noch ausstehen.

Dr. Bernhard Matheis spricht sich außerdem dafür aus, dass schon in der Aufnahmeeinrichtung Sprachunterricht erteilt, eine medizinische Anamnese erhoben und die beruflichen Qualifikationen der Asylsuchenden eruiert wird. Dadurch würde es den betroffenen Kommunen leichter fallen, die Menschen schneller und effizienter zu integrieren. Etwa durch zielgerichtete Angebote, wie der der Suche nach einem Praktikumsplatz oder einer beruflichen Weiterbildung.

„Die Kommunen brauchen zusätzlich spürbare Entlastungen, um ihre stark gewachsenen Aufgaben, etwa bei Unterbringung und Integration vor Ort, bewältigen zu können“, so Matheis.

Klarheit erwartet sich der OB beim Flüchtlingsgipfel am 24. September in Berlin. Zudem müssten geeignete Wege gefunden werden, damit das Geld auch bei den Kommunen ankommt und nicht in den Haushalten der Länder hängenbliebe.

„Deshalb müssen sich die Länder dafür öffnen, dass der Bund Finanzmittel zu diesem Zweck unmittelbar an die Kommunen durchreicht“, appelliert Matheis.

Hintergrund: Aktuell leben 378 Flüchtlinge in Pirmasens. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz erhalten von der Landesregierung eine Pauschale von 513 Euro pro Flüchtling. Die Mittel reichen allerdings bei weitem nicht aus, um die Kosten für eine Unterbringung zu decken. Die ungedeckten Kosten belasten die städtischen Haushalte zusätzlich. Die Handlungsspielräume der strukturell unterfinanzierten Kommunen werden folglich – vergleichbar zur mangelnden Einhaltung des Konnexitätsgebotes in anderen Bereichen (U-3-Betreuung, Inklusion, Schulbuchausleihe) – zunehmend kleiner.