Viernheim: Einfahrverbot in die Neuhäuserstraße

Foto: Stadtverwaltung Viernheim
Foto: Stadtverwaltung Viernheim

Viernheim – Seit heute Morgen (29.09.17) gilt ein Einfahrverbot in die Neuhäuserstraße – vom Königsacker kommend.

Zum Hintergrund:
Aufgrund vorgetragener Anlieger- und Anwohnerbeschwerden in Bezug auf den horrend hohen KFZ-Verkehr in der Neuhäuserstraße und daraus erwachsender kritischer und gefährlicher Situationen hat die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig eine sog. „unechte“ Einbahnstraße angeordnet.

Bei einer unechten Einbahnstraße wird lediglich auf einer Seite der Straße (hier am Kreuzungspunkt Königsacker) das Zeichen 267 aufgestellt. Das eigentlich zu einer (echten) Einbahnstraße dazu gehörige Zeichen 220 auf der anderen (Einfahrt-)Seite wird absichtlich nicht aufgestellt.
Somit gelten in dieser Straße die speziellen Regelungen für eine Einbahnstraße nicht. Es darf lediglich von einer Seite nicht in diese Straße eingefahren werden.

Diese Regelung ist das Ergebnis eines von den Anliegern und Anwohnern der Neuhäuserstraße sehr gut besuchten Erörterungstermines des 1. Stadtrates Jens Bolze am Mittwoch, den 27.09.2017

Etwa 50 Anlieger berichteten von der extremen Verkehrs- und Lärmbelastung durch Durchgangsverkehr und vielen, sehr kritischen und gefährlichen Situationen. Kraftfahrzeugführer befahren den Gehweg, nehmen keine Rücksicht auf Fußgänger oder Radfahrer, fordern ihr „Recht als der Stärkere“ ein – glücklicherweise gibt es entlang des Gehweges den einen oder anderen Pfosten.

Der 1. Stadtrat und seine Experten aus der Verwaltung hörten von problematischen Rückstausituationen und diskutierten den mit einer Unterschriftenliste eindrucksvoll untermauerten Wunsch der Anlieger nach einer (echten) Einbahnstraße – vorzugsweise von der Rathausstraße einfahrend in Richtung Königsacker.

„Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen“, so der 1. Stadtrat „können mittels unterschiedlichster Instrumente umgesetzt werden. Alle diese Instrumente weisen dabei, situationsbezogen, Vor- aber auch Nachteile auf. Eine kerzengerade verlaufende (echte) Einbahnstraße birgt die Gefahr, dass relativ schnell nach deren Anordnung zu schnell gefahren wird, schneller als die in der Neuhäuserstraße angeordneten 30 km/h. Man müsste also mit deren Anordnung gleich über geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen wie Poller oder alternierendes Parken nachdenken.

Im Konsens (100 % Zustimmung aller Anwesenden) haben wir uns deshalb für die Einrichtung einer unechten Einbahnstraße entschieden. Mit Hilfe der dort lebenden und die Situation tagtäglich erlebenden Anlieger und Anwohner soll etwa in einem 3/4- Jahr eine Reflektion/ ein Feedback über Nutzen und Erfolg der Maßnahme stattfinden.“

Innerhalb der Neuhäuserstraße kann nun jeder Kraftfahrzeugführer in jede Richtung fahren. Es verbleibt damit zunächst auch beim Begegnungsverkehr. Durch das Einfahrverbot am Königsacker wird der übermäßig hohe Durchgangsverkehr ausgegrenzt.

„Es wird zwar nicht kontinuierlich in jeder Straße unserer Stadt gemessen“, so Bolze, „aber nach Auskunft meiner Verkehrsbehörde gehört die Neuhäuserstraße von allen vermessenen Straßen zu den 4.- stärkst frequentierten“. Bolze verspricht sich für die Anlieger der Neuhäuserstraße dank der neuen Regelung eine deutliche Entlastung.

Klar ist auch, dass es Zeit braucht, bis alle die neue Regelung wahrnehmen und verinnerlichen. „Wie oft fahren wir von A nach B und wissen gar nicht, was alles auf dem Weg passiert ist. Da läuft einiges automatisch ab. Aber, im Straßenverkehr gilt: Augen auf und Obacht! Die Einfahrverbotsschilder sind an gut erkennbarer Stelle und Höhe montiert. Die Eingewöhnungszeit für die neue Regelung dürfte damit recht kurz sein. Und zur Not wird – wenn´s gar nicht klappt – eventuell die Stadtpolizei kostenpflichtig tätig werden müssen“.