Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Landratsamt informiert über Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Neckar-Odenwald-Kreis – Um Kinder und Jugendliche in Zukunft noch besser zu schützen, sieht das Bundeskinderschutzgesetz vor, dass auch Ehrenamtliche unter bestimmten Umständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.

Verantwortlich für die Umsetzung ist das Jugendamt des Neckar-Odenwald-Kreises. „Wir haben die notwenigen Abläufe möglichst unkompliziert gestaltet. Dennoch ergeben sich natürlich konkrete Auswirkungen, die auch mit einem nicht zu vermeidenden Verwaltungsaufwand bei den freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Verbänden verbunden sind“, sagt Pascal Heffner von der Beratungsstelle für Kinderschutz beim Landratsamt.

Konkret wird das Jugendamt auf Grundlage einer landesweiten Empfehlung mit allen freien Trägern beziehungsweise Vereinen, die eine öffentliche Förderung erhalten, eine Vereinbarung abschließen. Mit dieser sichert der Träger zu, dass Mitglieder, die „qualifizierte Kontakte“ zu Kindern und Jugendlichen haben, also diese beispielsweise in einem engen Vertrauensverhältnis betreuen, der Vereinsführung unter Beachtung strenger Datenschutzregeln ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Mit dieser Unterscheidung der Tätigkeiten eines Ehrenamtlichen hat das Jugendamt den betroffenen Personenkreis von vorneherein sehr eng begrenzt. Wer beispielsweise Fahrdienste übernimmt oder beim Jugendturnier als Helfer eingesetzt ist, wer beim Ferienprogramm unterstützt oder kurzfristig als Betreuer einspringt, weil der Übungsleiter erkrankt ist, muss im Neckar-Odenwald-Kreis kein Führungszeugnis vorlegen.

Klar ist aber auch, dass für Ehrenamtliche, die tatsächlich im engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, das Führungszeugnis ohne Wenn und Aber Grundvoraussetzung für ihre Arbeit ist. Andernfalls, so wird es die Vereinbarung mit dem Jugendamt vorsehen, müssen sie die Tätigkeit beenden.

Und auch nicht-geförderten Trägern empfiehlt das Jugendamt, die Vereinbarung freiwillig abzuschließen. „Damit kann jeder ein aussagekräftiges Qualitätsmerkmal bekommen, das zusätzliches Vertrauen bei den Eltern schafft“, unterstreicht Volker Noe vom Ehrenamtszentrum Neckar-Odenwald. 

Um eine reibungslose Umsetzung der Regelung sicherzustellen, bittet das Jugendamt die betroffenen Träger, insbesondere also den Kreisjugendring und seine Mitgliedsgruppen, Jugendverbände und -initiativen, die Wohlfahrtsverbände, Vereine mit Jugendarbeit, freie Träger von Jugendhilfeeinrichtungen, die Kirchen sowie Volkshochschulen, sich gut zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Ehrenamtszentrum Neckar-Odenwald und den Vorsitzenden der Sportkreise Buchen, Manfred Jehle, und Mosbach, Dr. Dorothee Schlegel, sowie dem Vorsitzenden des Kreisjugendringes Markus Wildner wurde eine Liste mit „Häufig gestellten Fragen“ abgestimmt, die unter www.neckar-odenwald-kreis.de im Bürgerservice abgerufen werden kann. Unter anderem wird dort aufgezeigt, welche Personen von der Neuregelung betroffen sind und wie das Zeugnis kostenlos beantragt werden kann.

Zudem bieten das Jugendamt und das Ehrenamtszentrum eine Informationsveranstaltung am 5. Oktober um 19.30 Uhr im Vereinsheim „Hällele“ in Heidersbach (Bundesstraße 2) an. Anmeldungen hierfür werden unter 0 62 61 84-25 00 oder ehrenamtszentrum@neckar-odenwald-kreis.de entgegengenommen. Für eine Beratung in speziellen Fragen steht Pascal Heffner unter 0 62 61 84-20 77 oder bfk@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung.