Kreis Germersheim: Planfeststellungsbeschluss in Baden-Württemberg für 2. Rheinbrücke – Landrat Brechtel: „Endlich einen Schritt weiter“

Germersheim – Auf die Meldung, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss für die zweite Rheinbrücke erlassen hat, reagiert Landrat Dr. Fritz Brechtel erleichtert: „Endlich, nach mehreren Jahren, ist es in Baden-Württemberg gelungen, einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Dies ist ein wichtiger nächster Schritt.“ Gleichzeitig bedauert Brechtel, dass das Land Rheinland-Pfalz noch nicht soweit ist:„Mir liegen Informationen vor, dass auch hier bis Jahresende der Planfeststellungsbeschluss vorliegen soll. Das ist dringend erforderlich und ich erwarte, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Hausaufgaben bis Ende 2017 erfüllt!“

Informationen zum rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren veröffentlicht der Landebetrieb Mobilität auf der Seite http://lbm.rlp.de/de/themen/grossprojekte/.

Landrat Brechtel sieht die Notwendigkeit, dass die 2. Rheinbrücke nicht mit der Auffahrt auf die Südtangente enden darf, sondern die Straße so rasch wie möglich auf die B36 weitergeführt werden muss. Dies hätte auch eine wichtige Entlastungsfunktion für das heute stark vom Durchgangsverkehr belastete Knielingen: „Eben dies ist eine nunmehr schon mehrere Jahre alte, gemeinsame Forderung von mir und meinem Karlsruhe Amtskollegen Landrat Dr. Schnaudigel.“

Im Sinne der Mobilität der Bürgerinnen und Bürgerinnen auch auf Karlsruher Seite hofft und erwartet der Germersheimer Kreischef, dass der Stadtrat von Karlsruhe das Brückenprojekt nicht länger verhindert, sondern unterstützt. „Insofern hoffe ich, dass der angekündigte Widerspruch der Stadt Karlsruhe tatsächlich nur formalen Charakter hat. Alles andere wäre fatal und wäre der positiven Entwicklung der TRK abträglich.Das Beispiel Rastatter Tunnel hat gezeigt, wie wichtig es ist, redundante Verbindungen zu haben, dies gilt erst recht für die 2. Rheinbrücke. Zwischen Basel und Köln ist der Wirtschaftsraum Karlsruhe/Südpfalz der einzige, wo dem Straßenverkehr nur eine Brücke zur Verfügung steht. Alle übrigen haben zwei oder mehrere Straßenbrücken, die im Falle einer Sperrung alternativ genutzt werden können. Wie wichtig dies ist, hat man auch bei Mainz im Fall der Schiersteiner Brücke gesehen.“

Auch für Radfahrer und Fußgänger sollte die 2. Rheinbrücke eine Alternative zur Querung des Rheins bieten. „Diese Forderung dürfen wir nicht aus den Augen verlieren“, erinnert Landrat Brechtel, „Auch für den Radverkehr ist das Vorhandensein einer redundanten Verbindung von großer Bedeutung. Diese Forderung wurde vom Kreis Germersheim, wie auch von anderen Trägern öffentlicher Belange, bereits mehrfach vorgebracht.

Gerade auch vor dem Hintergrund der bundesweiten Initiativen zur Errichtung von Radschnellverbindungen und der vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein geplanten Machbarkeitsstudie für drei Radschnellwege im Raum Karlsruhe, an der sich auch der Landkreis Germersheim mit der Anbindung der Stadt Wörth beteiligen möchte, sollte auch die Achse über die neue Rheinbrücke in die Untersuchung mit aufgenommen werden. Technisch wäre eine Querungsmöglichkeit auch für den Radverkehr laut LBM durchaus machbar“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.