ADAC Pfalz: Nie betrunken ans Steuer

Auch in Festlaune nicht leichtsinnig werden

Neustadt an der Weinstraße – Der Herbst hat begonnen und damit auch die Zeit der Wein- und Dorffeste. Damit das Erwachen nach der Feier nicht bitter wird, warnt der ADAC Pfalz Festbesucher dringend davor, Alkohol zu trinken, wenn sie noch selbst nach Hause fahren möchten.

Bereits geringe Mengen Alkohol können die Konzentrationsfähigkeit, die Bewegungskoordination und das Sehvermögen negativ beeinflussen. Alkoholisierte Fahrer fühlen sich enthemmt, werden schnell leichtsinnig und fahren rasanter. Diese Kombination von Selbstüberschätzung und geringerer Leistungsfähigkeit ist sehr gefährlich, warnt der ADAC Pfalz, denn dadurch werden mehr Fehler gemacht, die zu Unfällen führen können. Besonders riskant: Die Reaktionszeit verlängert sich, Gefahren werden erst spät wahrgenommen und Entfernungen sowie Geschwindigkeiten können nicht mehr richtig eingeschätzt werden. Durch Alkoholeinfluss nimmt zudem die Blendempfindlichkeit des Auges zu, wodurch sich gerade bei Nachtfahrten das Unfallrisiko erheblich erhöht. Außerdem ist bei alkoholisierten Fahrern das Sichtfeld eingeengt. Durch den sogenannten Tunnelblick werden zum Beispiel Fahrradfahrer, Fußgänger, entgegenkommende Autos oder Verkehrszeichen oft gar nicht oder zu spät wahrgenommen. 

Der ADAC Pfalz weist darauf hin, dass die in Deutschland geltende 0,5-Promille-Grenze nicht etwa bedeutet, dass man sich an diesen Wert heran trinken darf. Wer bereits mit einer niedrigeren Alkoholkonzentration im Blut Ausfallerscheinungen zeigt und beispielsweise Schlangenlinien fährt, ein Stoppschild missachtet oder einen Unfall verursacht, begeht eine Straftat. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig und muss bereits ab 0,3 Promille mit einer Bestrafung und Führerscheinentzug rechnen. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, ohne dass Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen, den erwarten mindestens eine Geldbuße von 500 Euro, ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer unabhängig von der Fahrweise als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg. 

„Don’t drink and drive“ gilt übrigens auch für Führerschein-Besitzer, die mit dem Fahrrad zum Weinfest oder zur Kerwe fahren: Ab einem Promillegehalt von 1,6 im Blut gelten auch Radler als absolut fahruntauglich. Wer trotzdem fährt, begeht in jedem Fall eine Straftat. Neben einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten in Flensburg müssen sich Radfahrer ebenso wie Kraftfahrzeugführer dann einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen, bei der die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft wird. Im schlimmsten Fall droht dem Verkehrssünder im Anschluss ein Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit. 

Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Während der Probezeit wird zusätzlich ein Aufbauseminar verordnet und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.