Gericht bestätigt Korrektheit des Auswahlverfahrens

Mainzer Weihnachtsmarkt

Mainz – Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 21.09.15 entschieden, dass gegen das von der Stadt Mainz durchgeführte Auswahlverfahren für den Weihnachtsmarkt 2015 bis 2017 keine rechtlichen Bedenken bestehen.

Christopher Sitte, Wirtschaftsdezernent:

„Die Stadt begrüßt diese Entscheidung. Ich freue mich, dass das Gericht das durchgeführte und neu aufgestellte Auswahlverfahren rechtsgrundsätzlich bestätigt und explizit feststellt hat, dass die diesjährige Auswahlentscheidung in einem fairen und transparenten Verfahren getroffen wurde. Auch die gewählte Vergabedauer von drei Jahren sei nicht zu beanstanden gewesen“.

Er hoffe, so der Dezernent weiter, dass nun auch in den weiteren noch anhängigen Verfahren schnell Rechtsklarheit geschaffen werden könne, damit die Schausteller zügig in ihren Planungen voranschreiten könnten. Der Mainzer Weihnachtsmarkt beginne nämlich bereits in gut zwei Monaten. Sitte bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern/innen der Verwaltung, die das neue Verfahren konzipiert und dessen Durchführung begleitet haben.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Mainz hat das diesjährige Verfahren zur Auswahl der Beschicker für den Weihnachtsmarkt als verfahrensfehlerfrei und transparent erachtet. Bedenken gegen das Auswahlverfahren an sich, die Zulassungsrichtlinien, das gewählte Auswahlkriterium der Attraktivität und die dreijährige Zulassungsdauer wurden nicht erhoben. Auch aus formeller Hinsicht ist laut Verwaltungsgericht die angegriffene ablehnende Entscheidung nicht zu beanstanden gewesen – gleiches gilt für Auswahl und Zusammensetzung des Bewertungsgremiums. Weiterhin hat das Gericht in dem konkreten Fall aber auch die getroffene Auswahlentscheidung nicht beanstandet. Die konkrete Bewertung sei nicht fehlerhaft zustande gekommen.