Bruchsal: Baubeginn des neuen Radwegs zwischen Obergrombach und Helmsheim – Einschränkungen im Straßenverkehr

Bruchsal – Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und zur Verbesserung der Routenführung insbesondere im Schüler- und Alltagsradverkehr baut der Landkreis Karlsruhe eine Radwegverbindung entlang der Kreisstraße 3502 zwischen Bruchsal-Obergrombach und -Helmsheim. Die Bauarbeiten haben am Montag, 18. September 2017, begonnen und dauern voraussichtlich bis Mitte November an. Baubedingt sind Einschränkungen im Straßenverkehr auf der K3502 nicht zu vermeiden. Um ausreichend Arbeits- und Sicherheitsraum zu gewährleisten, wird der Radweg unter halbseitiger Sperrung gebaut. Die Verkehrsbeziehung von Obergrombach nach Helmsheim wird offen gehalten, der Verkehr in die Gegenrichtung wird über Gondelsheim und die K3501 umgeleitet. Von der Umleitung sind auch mehrere Buslinien betroffen. Die Zufahrt zum Parkplatz des Fußballvereins Obergrombach und zum Hundesportplatz ist aus Richtung Obergrombach möglich.

Der neue Weg beginnt am Parkplatz des Fußballvereins Obergrombach, führt als reiner Geh- und Radweg parallel zur Kreisstraße durch den Wald und mündet nach ca. 1km am Waldrand in den bestehenden Wirtschaftsweg, welcher von der Stadt Bruchsal im letzten Herbst ertüchtigt wurde. Im weiteren Verlauf wird im Ortseingangsbereich von Helmsheim ein bestehender Grasweg auf einer Länge von rund 325 m als Wirtschaftsweg bituminös befestigt, sodass im Anschluss eine durchgängige Radwegverbindung zwischen den beiden Bruchsaler Ortsteilen zur Verfügung steht. Im Hinblick auf den Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur werden im Zuge der Baumaßnahme durch die Stadtwerke Bruchsal und die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal im Vorgriff Leerrohre verlegt.

Die Gesamtkosten von rund 900.000 Euro tragen der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Bruchsal. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert den Radweg-Neubau aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative. Außerdem beteiligt sich das Land Baden-Württemberg durch Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (LGVFG).