Gute Nachrichten für einen starken ÖPNV

Richtungsweisenden Beschluss zu Regionalisierungsmitteln und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Frankfurt am Main – Bund und Länder haben sich am 24. September 2015 darauf geeinigt, die Regionalisierungsmittel bis 2030 zu verlängern. Die Mittel werden 2016 auf acht Milliarden Euro erhöht und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert. Die Beschlüsse liegen damit unter den Forderungen der Länder, aber deutlich über dem ursprünglichen Angebot des Bundes.

„Aufgrund steigender Personal- und Energiekosten, aber auch höherer Trassen- und Stationspreise war der regionale Schienenpersonenverkehr durch die bisherigen Pläne der Bundesregierung akut gefährdet. Im schlimmsten Fall hätte der RMV ab 2016 Leistungen abbestellen müssen“, erläutert Verkehrsdezernent Stefan Majer. „Insofern ist der gerade geschlossene Kompromiss von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Frankfurt als wachsende Stadt und Pendlerhauptstadt Deutschlands.“

Die Regionalisierungsmittel sind Teil der Bahnreform aus dem Jahr 1993. Damals hat der Bund den Ländern die Zuständigkeit für den regionalen Schienenverkehr übertragen und gleichzeitig zugesichert, die notwendigen Mittel für die neue Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Die Regionalisierungsmittel sind neben den Fahrgeldeinnahmen das wichtigste Finanzierungsinstrument für den regionalen Schienenverkehr. In den vergangenen Jahren waren die Mittel mehrfach von hohen Kürzungen betroffen. Dem gegenüber stehen steigende Kosten für die Nutzung der Schieneninfrastruktur und ein stetig steigendes Angebot. Nach dem am 24. September gefassten Beschluss werden die Regionalisierungsmittel entsprechend des Ländervorschlags verlängert und neu unter den Ländern aufgeteilt. Das Land Hessen wird insgesamt sehr viel besser gestellt.

Darüber hinaus haben Bund und Länder gestern beschlossen, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ungekürzt über das Jahr 2019 hinauszuführen. Die Stadt Frankfurt ist bei sämtlichen Investitionen in einen starken ÖPNV auf diese Mittel absolut angewiesen. Nach den Regeln des GVFG werden kommunale Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur durch den Bund mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten mitgefördert.

„Ohne eine Fortführung des GVFG hätten wir die enorm wichtigen Investitionen in den Nahverkehr und die Verkehrsinfrastruktur insgesamt ab 2019 nicht mehr finanzieren können. Um Planungssicherheit auch bei Projekten wie der Regionaltangente West, der Nordmainischen S-Bahn und sämtlichen Projekten des barrierefreien Umbaus von Bahnhöfen und Haltestellen zu haben, kommt es darauf an, den Beschluss von Bund und Ländern jetzt schnellstmöglich in Gesetzesform zu bringen“, so Stadtrat Majer.

Er dankte abschließend dem Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und dem Geschäftsführer des Rhein-Main-Verkehrsverbundes Knut Ringat für ihren hartnäckigen und letztlich erfolgreichen Einsatz für diese beiden Eckpfeiler der ÖPNV-Finanzierung.