Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Verbindliche Regelung Weidmannstraße

Mainz – Bereits in seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Stadtrat der Stadt Mainz die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weidmannstraße (O68)“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan „Weidmannstraße (O68)“ werden folgende Planungsziele verfolgt: – Durch Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung und gezielte Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sollen die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet planungsrechtlich verbindlich geregelt werden um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die städtebauliche Qualität in dem bestehenden Wohngebiet zu erhalten. – Es sollen die Möglichkeiten einer angemessenen und behutsamen Innenentwicklung aufgezeigt werden. Auf Grund von Nachverdichtungstendenzen hat der Stadtrat am 15.07.2015 erneut die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes „O 68“ mit einem erweiterten Geltungsbereich beschlossen.

Des Weiteren hat der Stadtrat in dieser Sitzung die Beschlüsse darüber gefasst, dass der Bebauungsplan „O 68“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und zum Bebauungsplan „O 68“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB durchgeführt wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt: am Donnerstag, 01.10.2015, um 19.30 Uhr, im Drusussaal (Zitadelle, Bau E, „Am 87erDenkmal“, 55131 Mainz).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen o. a. Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o. a. Termin erörtert.

Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Als zusätzliche Information stehen die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne und ihre Begründungen im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 16.10.2015 (einschließlich) zur Verfügung.