Tageshöchsttarif der Parken in Mainz GmbH sinkt

Konzept für Parkraumharmonisierung

Mainz – Ab Donnerstag, 1. Oktober 2015 beginnt für das Parken in der Mainzer Innenstadt eine neue Zeitrechnung.

Die Parkregelung an Parkscheinautomaten wird sich deutlich verändern. Ab diesem Zeitpunkt kann im öffentlichen Straßenraum nur noch für maximal 1 Stunde geparkt werden, der Tarif je 30 Minuten Parkzeit beträgt dann 1,00 Euro.

Diese Regelung betrifft den überwiegenden Teil der Zone 1 in der weiteren Innenstadt/Altstadt. In Zone 2 (alle weiteren Areale außerhalb der Zone 1) beträgt der Tarif 0,50 Euro / 30 Minuten.

Ab dem 1. Oktober 2015 ändert die PMG zeitgleich ihr Tarifsystem: Wer einen Parkplatz im Innenstadtbereich sucht, fährt mithin am besten ins nächstgelegene Parkhaus der pmg, zahlt mit EC-Karte nur 1,62 Euro für die erste Stunde. Selbst bei einem längeren Aufenthalt droht kein kostspieliges Knöllchen – im Gegenteil: Die pmg hat die Tageshöchstgebühr von 15,50 auf 10,00 Euro reduziert. „Damit bieten wir in unseren pmg-Parkhäusern einen der günstigsten Tagessätze im gesamten Rhein-Main-Gebiet und machen damit das Langezeitparken in der Innenstadt deutlich attraktiver“, so Martin Dörnemann, Geschäftsführer der pmg.

Die preiswerten Parkgebühren der pmg sind Teil eines abgestimmten Parkkonzepts, von der sowohl die Stadt Mainz, der Einzelhandel, die Mainzer Verkehrsgesellschaft, die Innenstadt selbst und die parksuchenden Bürgerinnen und Bürger profitieren. Verkehrsdezernentin Katrin Eder betont:

„Die bisherige Tarifstruktur der Parkgebühren auf der Straße und in den Parkhäusern war eher unübersichtlich. Zudem war das Parken auf der Straße oftmals günstiger als in den Parkhäusern."

Diese beiden Komponenten hätten in der Vergangenheit zu negativen Begleiterscheinungen geführt:

„Mangelnde Auslastung der Parkhäuser und Tiefgaragen, zugleich unnötiger Parksuchverkehr in der Innenstadt – eine widersprüchliche Kombination, die wir sinnstiftend auflösen wollen.“

Die Grundthematik „Parken" sei daher in der Vergangenheit von Besucherinnen und Besuchern als wenig nutzerfreundlich wahrgenommen worden. Hier will das Konzept zur Harmonisierung der Parkgebühren in Mainz mit deutlichen Verbesserungen ansetzen: Das Kurzzeit-Parken werde im öffentlichen Straßenraum mittels angemessener Gebühren gesteuert, so Eder:

„Langzeitparkern stehen nun künftig zu vergleichsweise günstige Konditionen und ausreichend Plätze in den Parkhäusern der PMG zur Verfügung. Die Tarife werden dabei deutlich vereinfacht. Sie bewegen sich auch nach der Anpassung noch in der Größenordnung der in Wiesbaden und Frankfurt/M. bereits heute üblichen Größenordnung".

Die Parkhöchstdauer in der zentrumsnahen Zone 1 beträgt künftig maximal 1 Stunde, in der Zone 2 im weiteren Umfeld der City wird diese auf maximal 2 Stunden festgesetzt. Der Großteil (rund 60 %) der heute in der Zone 1 bereits im Straßenraum stattfindenden Parkvorgänge dauert nicht länger als 1 Stunde und wird somit von der Verkürzung der Höchstparkdauer nicht tangiert. Grundphilosophie dieser „Park-Agenda 2015“ ist eine Gebührenharmonisierung, die das klare Ziel verfolgt, den Autofahrer von der Straße ins Parkhaus zu bringen.

Mit klaren Vorteilen: – Das Parken im Parkhaus ist günstiger als auf der Straße. – Jeder findet schneller einen Parkplatz. – Und: Im Parkhaus kennt man weder abgelaufene Parkuhren noch Knöllchen. Das Parkticket ist zugleich ein kostenfreier Fahrschein für Bus oder Straßenbahn – gültig übrigens für bis zu vier Begleitpersonen. Und sollte der Einkauf einmal unerwartet länger dauern, bleibt das Auto ganz einfach sicher am Platz.

Konkret müssen Autofahrer/innen und Autofahrer für eine Stunde künftig zwei Euro in die Parkuhr an der Straße einwerfen, während das pmg-Parkhaus für die erste Stunde Parken nur 1,80 Euro berechnet. Wer mit EC-Karte ein- und ausfährt, erhält zusätzlich noch einmal zehn Prozent Rabatt.

Diese Tarife gelten für den gesamten Innenstadtbereich. Parallel dazu begrenzt die Stadt Mainz die maximale Nutzungsdauer der Straßenparkplätze auf eine Stunde. Wer kein Bußgeld riskieren will, muss dann sowieso sein Auto im Parkhaus unterstellen.

„Es geht um die einfache Botschaft, dass nur echte Kurzzeitparker noch die Straßenparkplätze nutzen sollten – ansonsten ist das Parkhaus in jedem Fall günstiger“,

so Katrin Eder. Die Stadt Mainz verspricht sich durch die neue Tarifstruktur eine Reduzierung des Parksuchverkehrs und eine Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels, da die preiswerte Tageshöchstgebühr von 10 Euro einen besonderen Anreiz bietet, länger in der Innenstadt zu parken.

„Diese Regelung erhöht für uns alle in der Innenstadt die Lebens- und Aufenthaltsqualität“,

so Eder. Die pmg erwartet eine bessere Auslastung der vorhandenen Parkplatzressourcen und wird im Zuge der Tarifharmonisierung den Nachttarif (maximal 5 Euro) um eine Stunde vorverlegen. Er gilt künftig zwischen 19 Uhr und 6 Uhr statt bislang zwischen 20 Uhr und 8 Uhr.

„Damit begünstigen wir den abendlichen Stadtbesucher und unterstützen zugleich das Gastronomie- und Kulturangebot in der Innenstadt“, so Dörnemann.

Ab 1. Oktober 2015 unterscheidet die neue Tarifstruktur der pmg in der Innenstadt dann nicht mehr zwischen Premium- und Standardparkhaus. Wobei die bisherigen Angebote – etwa der „Theatertarif“ – erhalten bleiben.