Landkreis behält Stimmrecht

Plan zur Neustrukturierung

Kreis Mainz-Bingen – Der Landkreis Mainz-Bingen behält sein Stimmrecht in der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK). Ursprünglich sollte unter anderem der Landkreis sein volles Stimmrecht verlieren und zu einem sogenannten „privilegierten Beobachter“ herabgestuft werden.

Der Landkreis Mainz-Bingen behält sein Stimmrecht in der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK). Ursprünglich sollte unter anderem der Landkreis sein volles Stimmrecht verlieren und zu einem sogenannten „privilegierten Beobachter“ herabgestuft werden. Nachdem Landrat Claus Schick, Politiker und Bürger aus der Region gegen diese Pläne angegangen waren, liegt nun ein überarbeiteter Vorschlag des Vorstandes der Fluglärmkommission vor. Demnach behält unter anderem der Landkreis Mainz-Bingen sein uneingeschränktes Stimmrecht. 

„Wir freuen uns, dass unsere Argumente letztendlich gehört wurden. Es wäre den Menschen in der Region nicht zu vermitteln gewesen, wenn wir unser Stimmrecht verloren hätten. Wir haben bisher und wir werden auch zukünftig konstruktiv in der Fluglärmkommission mitarbeiten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus der Region  vertreten“, kommentierte Landrat Claus Schick die Entscheidung. 

Der neue Plan zur Neustrukturierung sieht nun als Kriterien die Lage im Lärmschutzbereich des Flughafens beziehungsweise im Bereich des Frankfurter Fluglärmindexes vor, außerdem eine durchschnittliche Überflugzahl von 100 Flugzeugen pro Tag unter einer Höhe von 6000 Fuß. Dieses Kriterium erfüllt der Landkreis Mainz-Bingen mit rund 200 Überflügen voll und ganz. Als weitere Neuerung soll die Mitgliedschaft nun alle vier Jahre durch das hessische Ministerium überprüft werden.