Gutachten zur Bauunfall-Ursache liegt vor

Mombacher Vorlandbrücke

Mainz – Das vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Auftrag gegebene Gutachten im Zusammenhang mit dem Bauunfall an der Mombacher Vorlandbrücke im Februar 2015 ist am Donnerstag dem Innen- und Infrastrukturausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages vorgestellt worden.

Am 10. Februar 2015 hatte sich ein Brückenpfeiler (Achse 33 Ost) der Vorlandbrücke verschoben. Hierdurch hat sich die Brücke um bis zu 30 Zentimeter abgesenkt. Die Vorlandbrücke wurde massiv beschädigt und musste für den Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt werden.

Mit der Feststellung der Schadensursache wurde das anerkannte Ingenieurbüro für Grundbau und Felsbau WBI aus Weinheim (Baden-Württemberg) beauftragt.

Der Gutachter hat das bestehende Bauwerk sowie die dazugehörigen Maßnahmen untersucht. Als Grundlage für das Gutachten wurden in den Monaten Juni und Juli Baugrunduntersuchungen durch insgesamt zwölf Erkundungsbohrungen sowie umfangreiche Laboruntersuchungen vorgenommen.

Laut dem Gutachten ist die Herstellung von Mikropfählen (sogenannte GEWI-Pfähle) für die ursprünglich geplante Unterstützungs- und Verstärkungsarbeiten der vorhandenen Anschlussstelle maßgebend für den Schadensfall im Februar 2015.

Durch eine verrohrte Bohrung (Stützrohr und Bohrer) wird bei diesem Verfahren ein Bohrloch hergestellt. In dieses Bohrloch wurde bei der vorliegenden Maßnahme ein Stahlstab eingestellt. Anschließend wird die Verrohrung herausgezogen und das Bohrloch von unten nach oben mit Zementmörtel verpresst.

Der Einbau von Mikropfählen kann mit relativ kleinen und leichten Bohrgeräten lärm- und erschütterungsarm auch bei beengten Platzverhältnissen erfolgen. Die Herstellung von Mikropfählen kommt daher insbesondere bei Arbeiten an Bestandsbauwerken zur Gründung oder Verstärkung der Gründung zum Einsatz.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, „(…) dass durch die Herstellung der GEWI-Pfähle Auflockerungen im Baugrund entstanden sind, die zu Sackungen unterhalb des Fundaments der Achse 33 Ost geführt haben und infolgedessen zur Schiefstellung von Fundament und Stütze, die wiederum zu dem beobachteten Lager- und Brückenschaden geführt hat.“

Insbesondere im Bereich der Achse 33 besteht der Baugrund aus Wechselfolgen mit gesteinsharten Kalksteinbänken und dazwischen liegenden sandigen und feinkörnigen Böden. Die Beschaffenheit des Bodens war durch umfassende Bodenerkundungen bekannt und Grundlage der Ausschreibung.

Bei dem an der Achse 33 vom Auftragnehmer gewählten Bohrverfahren sind durch die Wechselfolgen dieser unterschiedlich harten Bodenschichten Hohlräume entstanden, die trotz der eingebrachten Zementfüllungen zu außerplanmäßigen Setzungen geführt haben. „Für diesen örtlichen Bereich muss man das gewählte Bohrverfahren deshalb als ungeeignet bezeichnen, und es hätte durch ein anderes Herstellungsverfahren ersetzt werden sollen“, so das Gutachten.

Das Gutachten wurde der bauausführenden Firma vorgelegt. Diese wird zunächst das Gutachten prüfen und dann voraussichtlich eine Stellungnahme abgeben.

Das Gutachten ist unter www.lbm.rlp.de abrufbar.