Rückzahlung von Kita-Beiträgen beginnt

Versprechen eingehalten

Mainz – Erzieherinnen und Erzieher haben auch in Mainz im Frühjahr knapp vier Wochen lang gestreikt. Die Schließung städtischer Kitas war für viele Familien nicht nur im Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen enorme Herausforderung.

Häufig kamen zusätzliche Kosten auf die Familien zu: für alternative Tagesbetreuung, für Fahrtaufwendungen aber auch für unbezahlten Urlaub. Parallel hatten sie Krippen- und Hortbeiträge zu bezahlen. Der Stadtrat Mainz hat am 15. Juli 2015 beschlossen, dass anlässlich des Kita-Streiks im Frühjahr 2015 diese Beiträge für Krippen und Horte sowie die Verpflegungskostenbeiträge an betroffene Eltern zurückgezahlt werden sollen. Zu einer Rückerstattung war die Stadt Mainz rechtlich nicht verpflichtet. 

Die betroffenen Familien dürfen mit dem Zahlungseingang in den nächsten Tagen rechnen. Bei noch ausstehenden Forderungen erfolgte eine Verrechnung. In diesen Fällen wurde die Rückzahlung ausgesetzt. Pauschal erstattet wird der Monatsbeitrag vom Mai 2015. Der sogenannte Erzwingungsstreik begann am 08. Mai 2015 und endete am 05. Juni 2015. Die Erstattung der Beiträge für die vorangegangenen eintägigen Warnstreiktage im März und April sieht der Stadtratsbeschluss nicht vor.