Wo Bello und Hasso richtig teuer sind – Hundesteuer-Vergleich für Rheinland-Pfalz

Symbolbild, Tiere, Hund, Gassi gehen © Reinhard Schnell

Mainz – Treue Freunde, teure Freunde – so geht es vielen Hundebesitzern in Rheinland-Pfalz. Der Steuerzahlerbund hat unter den 50 größten Städten und Gemeinden die Hundesteuersätze erhoben. Abhängig vom Wohnort, Hunderasse und Anzahl müssen Herrchen und Frauchen jährlich 45 Euro bis 1.680 Euro für ihre Lieblinge bezahlen. Der BdSt Rheinland-Pfalz kritisiert die Hundesteuer als überflüssige Bagatellsteuer und fordert deren Abschaffung.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben wird. Allerdings ist sie nicht sonderlich aufkommensstark. In Rhein­land-Pfalz haben die Kommunen im Jahr 2016 mit der Hundesteuer nur 17,7 Mio. Euro eingenommen. Das ist ein Anteil von ca. 0,4 Prozent am gesamten kommu­nalen Steueraufkommen in Höhe von rund 4,2 Mrd. Euro. Anders als oft von den Hundebesitzern erwartet, dienen die Steuereinnahmen aber nicht z.B. der Wegereinigung von Hundekot. Tatsächlich ist die Hundesteuer nicht zweck­gebunden, so dass die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune fließen. Neben der Generierung von Einnahmen nutzen Städte und Gemeinden die Hundesteuer auch, um die lokale Anzahl der Tiere zu begrenzen. Deswegen ist die Haltung eines zweiten und dritten Hundes oft teurer als die des ersten Hundes. Aus demselben Grund gibt es oft eine stark erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde, den sog. Kampfhunden.

Unter den 50 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz gibt es nur drei, die eine einheitliche Besteuerung ohne Rücksicht auf die Rasse oder Anzahl der gehaltenen Hunde vornehmen. Hierbei handelt es sich um die Städte Bad Kreuznach (108 Euro je Hund), Grünstadt (84 Euro je Hund) und Neuwied (96 Euro je Hund). Bei den anderen Kommunen gilt tendenziell: Je größer die Stadt oder Gemeinde ist, desto höher fällt die Hundesteuer aus. Ausgenommen sind die Kampfhunde. Abhängig vom Wohnort, der Hunderasse und Anzahl der gehaltenen Hunde reicht der aktuelle Steuersatz pro Jahr von 45 Euro bis 1.680 Euro. Bezüglich der Anzahl der ungefährlichen Hunde verzichten elf Kommunen auf eine erhöhte Besteuerung, z.B. Idar-Oberstein (96 Euro pro Jahr), Landau in der Pfalz (120 Euro pro Jahr) und Mayen (90 Euro pro Jahr). Demgegenüber nehmen 17 Städte und Gemeinden keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor, darunter die großen Städte Kaiserslautern, Koblenz und Trier.

Wenn es um den ersten „normalen“ Hund geht, ist es in der Landeshauptstadt Mainz am teuersten. Hier müssen die Hundebesitzer satte 186 Euro pro Jahr bezahlen. Platz 2 teilen sich Trier und Landau mit jeweils 120 Euro pro Jahr. Den dritten Platz hält Koblenz mit jährlich 114 Euro. Dagegen ist es in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro für den ersten Hund am günstigsten, dicht gefolgt von Herxheim und Höhr-Grenzhausen mit jeweils 48 Euro pro Jahr.

Auch beim zweiten Hund greift Mainz mit 216 Euro pro Jahr am tiefsten in die Taschen der Hundehalter. Auf Platz 2 rangiert Trier mit 168 Euro pro Jahr und auf Platz 3 Bendorf am Rhein mit 156 Euro. Mit jeweils 60 Euro pro Jahr sind Betzdorf, Germersheim und Nieder-Olm für den zweiten Hund am erschwinglichsten. Beim dritten und jeden weiteren Hund wird das sonst so teure Mainz gleich von drei Städten übertroffen: Die jährliche Hundesteuer liegt in Worms bei 230 Euro, in Trier bei 228 Euro und in Bitburg bei 216 Euro. Betzdorf und Germersheim sind dagegen auch beim dritten Hund mit jeweils 60 Euro am preiswertesten.

Richtig kostspielig ist in vielen Städten und Gemeinden die Haltung von Kampfhunden. Beim ersten gehaltenen Kampfhund ist Wittlich mit 800 Euro pro Jahr unter den betrachteten Kommunen das teuerste Pflaster. Kaum günstiger ist es in Bitburg mit 792 Euro pro Jahr und in Boppard mit 780 Euro pro Jahr. Die niedrigsten Steuersätze zahlen dagegen die Kampfhunde-Halter in Höhr-Grenzhausen (48 Euro pro Jahr), Böhl-Iggelheim (50 Euro pro Jahr) und Montabaur (51 Euro pro Jahr) – denn auf eine erhöhte Besteuerung wird in allen drei Kommunen verzichtet.

Beim zweiten und dritten Kampfhund liegt die Stadt Boppard mit 1.320 Euro bzw. 1.680 Euro mit großem Abstand an der Spitze. Der Grund dafür ist, dass die Rheinstadt für Kampfhunde das Zehnfache des jeweils in der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersatzes für „normale“ Hunde verlangt. Beim zweiten Kampfhund langen Mühlheim-Kärlich mit jährlich 1.000 Euro und Bitburg mit 864 Euro auch stark zu. Beim dritten und jeden weiteren Kampfhund sind Wörth am Rhein mit 1.260 Euro pro Jahr und Konz mit 1.085 Euro pro Jahr nach Boppard am kostspieligsten für die Kampfhunde-Halter.

In bestimmten Fällen ist die Hundehaltung von der Steuer befreit oder zumindest ermäßigt. Beispielsweise darf für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, keine Hundesteuer erhoben werden. Auf die Erhebung einer Steuer auf Blindenhunde verzichten alle untersuchten 50 Städte und Gemeinden. Löblich ist es auch, dass 15 Kommunen eine zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. Beispielsweise bewilligen die Städte Ludwigshafen und Kaiserslautern in solchen Fällen eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren. In Neuwied, Neustadt an der Weinstraße und Frankenthal (Pfalz) wird die Hundesteuer für zwei Jahre um die Hälfte ermäßigt. Solange es die Hundesteuer gibt, können solche Ermäßigungen sowohl den Heimhunden als auch der Stadtkasse nur gut tun.

Im Ergebnis sieht der BdSt Rheinland-Pfalz die Hundesteuer aber sehr kritisch und fordert ihre Abschaffung. „Die Hundesteuer schafft Bürokratie, bringt jedoch den Kommunen unter dem Strich kaum etwas ein und sorgt bei vielen Bürgern für Verdruss. Auch die Steuersätze, die von schlappen 45 Euro bis hin zu astronomischen 1.680 Euro pro Hund reichen, sind mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt. Zudem nimmt die Hundesteuer so gut wie keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Steuerzahler“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Für die Abschaffung der Hundesteuer gibt es also gewichtige Gründe. Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden, Dänemark und viele andere Länder mehr haben diese Bagatellsteuer bereits abgeschafft. Es wäre an der Zeit, diesen guten Beispielen zu folgen.“