Verwaltungsgericht bestätigt korrektes Verfahren

Mainzer Weihnachtsmarkt

Mainz – Sitte: Verwaltungsgericht Mainz bestätigt korrektes Verfahren und getroffene Auswahlentscheidungen in allen Fällen

Das Verwaltungsgericht Mainz hat in der vergangenen Woche den insgesamt 10. – und damit letzten – Eilantrag gegen das von der Stadt Mainz durchgeführte Auswahlverfahren für die Weihnachtsmärkte 2015 – 2017 abgelehnt und damit in allen Fällen die Korrektheit des Verfahrens vollumfänglich bestätigt.

Darüber hinaus hat sich das Gericht detailliert und sehr ausführlich mit den Einwänden des jeweiligen Antragsstellers auseinandergesetzt und bestätigt, dass auch die jeweils konkrete Auswahlentscheidung nicht zu beanstanden war. Das Gericht konnte keine Fehler bei der Auswahlentscheidung erkennen. Christopher Sitte, Wirtschaftsdezernent, zeigt sich erfreut: „Es wurde in allen Fällen unterstrichen, dass das von der Stadt durchgeführte Verfahren rechtmäßig war. Nun können seitens der Verwaltung und der Standbetreiber alle weiteren Vorbereitungen für den Weihnachtsmarkt 2015 getroffen werden.“ Weiterhin bedankt sich der Wirtschaftsdezernent ausdrücklich bei allen Mitarbeitern/innen der Verwaltung, die das neue Verfahren zunächst konzipiert und sodann dessen Durchführung erfolgreich begleitet haben.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Mainz hat das diesjährige Verfahren zur Auswahl der Beschicker für den Weihnachtsmarkt als verfahrensfehlerfrei und transparent erachtet. Bedenken gegen das Auswahlverfahren an sich, die Zulassungsrichtlinien, das gewählte Auswahlkriterium der Attraktivität und die dreijährige Zulassungsdauer wurden nicht erhoben. Auch aus formeller Hinsicht sind laut Verwaltungsgericht die angegriffenen ablehnenden Entscheidungen nicht zu beanstanden – gleiches gilt für Auswahl und Zusammensetzung des Bewertungsgremiums. Weiterhin hat das Gericht in nunmehr allen konkreten Fällen auch die getroffenen Auswahlentscheidungen nicht beanstandet. Die konkreten Bewertungen seien nicht fehlerhaft zustande gekommen.