Rhein-Neckar-Kreis: Keine Schweinefleischerzeugnisse als Urlaubsmitbringsel – Veterinäramt warnt Reisende vor Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest

Heidelberg – In fast allen Ländern Osteuropas sowie in Russland verbreitet sich die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen unaufhaltsam, teils auch in Hausschweinebeständen. Hier sind die zunehmenden Freilandhaltungen besonders gefährdet. Auch auf der Mittelmeerinsel Sardinien ist die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert deshalb an alle Reisenden, ebenso wie an den Güterfernverkehr, der über die beiden Haupttransitrouten durch unsere Region rollt, keine Schweinefleischerzeugnisse aus den betroffenen Gebieten mitzubringen und Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

„Unter ungünstigen Bedingungen können bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens an einer Raststätte ausreichen, um die Seuche einzuschleppen“, betont Amtsleiter Dr. Lutz Michael.

An der Afrikanischen Schweinepest erkranken ausschließlich Haus- und Wildschweine. Ihr Hauptverbreitungsgebiet sind afrikanische Länder südlich der Sahara und einige Mittelmeerländer. Auch in Osteuropa treten kontinuierlich Fälle auf – mit steigender Tendenz.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch, Wurstwaren wie Rohwürste oder Salami, können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen.

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest im Unterschied zu anderen Erkrankungen, die als Zoonosen auch auf den Menschen übertragbar sind, zwar ungefährlich; es geht aber darum, zu vermeiden, dass das Virus – beispielsweise über mitgebrachte Lebensmittel – seinen Weg nach Deutschland findet und dadurch große wirtschaftliche Schäden anrichtet. „Diese liegen nicht nur im  Befall von Hausschweinebeständen, sondern unter Umständen auch in der Einschränkung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs für bestimmte Waren“, so Dr. Michael weiter.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU generell strenge Vorschriften gelten. So ist es beispielsweise grundsätzlich verboten, Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen. Eine Ausnahme bilden nur Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz sowie Fischereierzeugnisse zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island.

Sämtliche tierischen Erzeugnisse außerhalb dieser Länder müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Wer solche Erzeugnisse nicht anmeldet, kassiert eine Geldstrafe oder wird gar strafrechtlich geahndet.