Fidget Spinner (Foto: Zoll)
Fidget Spinner (Foto: Zoll)

Kaiserslautern – In einem Päckchen aus China waren zehn Fingerkreisel mit LED-Beleuchtung im Wert von rund 40 Euro enthalten. Adressiert war es an einen Empfänger im Landkreis Kaiserslautern.

Diese Fingerkreisel werden häufig als Spielzeug zu Konzentrationsübungen genutzt.

„Wir achten bei der Einfuhr darauf, dass die Waren richtig gekennzeichnet sind und keine Gefahr von ihnen ausgeht. Bei Spielzeug kontrollieren wir besonders sensibel“,

so Sandra Ohnesorg, Leiterin des Zollamts Kaiserslautern.

Die Zöllner hatten wegen der Verarbeitung der Handkreisel den Verdacht, dass das Spielzeug nicht in Verkehr gebracht werden darf. Das wurde von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auch
bestätigt, denn bei den Fidget Spinnern wurden gleich mehrere Sicherheitsmängel beanstandet: An der Ware fehlte die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung, es waren keine Kennzeichnungen zur Identifikation des Produkts oder des Herstellers angebracht, außerdem waren weder Warnhinweise aufgedruckt noch eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beigelegt.

Die Fingerkreisel liegen derzeit im Trend, werden vielfach im Internet bestellt und häufig vom Zoll aus dem Verkehr gezogen:

„Nach unseren Erfahrungen entsprechen viele Lieferungen nicht den deutschen und europäischen Vorgaben. Der Zoll schreitet in diesen Fällen zum Schutz der Verbraucher ein. Teile hätten sich leicht herauslösen oder abbrechen können.“

Die Fingerkreisel waren nicht einfuhrfähig, sie wurden sichergestellt und werden nun vernichtet.