Mainz: Briefwahlbüro öffnet ab 09.08.2017 seine Pforten

Bitte Fristen beachten

Mainz – Das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer (Erdgeschoss), 55116 Mainz, öffnet seine Pforten für potentielle Briefwähler/innen zur Wahl zum 19. Bundestag am 24. September 2017 am morgigen Mittwoch, 09. August 2017.

Die Wahlbenachrichtigungen gingen/gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit Postversand seit Beginn der 32. Kalenderwoche zu.

Sollte ein/e Wahlberechtigte/r seine Stimme zur Bundestagswahl (24.09.2017) nicht in ihrem/seinem Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Anschrift:
Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro
Postfach 3820
55028 Mainz

die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen für die Wahl zu beantragen.

Auch eine formlose Beantragung per mail oder Brief ist unter der Adresse briefwahlbuero@stadt.mainz.de möglich. Alternativ kann das zum download unter www.mainz.de/wahlen eingestellte Formular ausgefüllt und an das Briefwahlbüro versandt werden. Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen unter der Telefonnummer 12-1500 zu den aufgeführten Öffnungszeiten erreichbar.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen. Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag / Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag / Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr,
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr,

Am Freitag, 22.09.2017, ist das Briefwahlbüro zudem von 08.00 – 18.00 Uhr geöffnet.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann am Wahltag selbst noch ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht im Briefwahlbüro für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017 in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl müssen am Freitag, 22. September 2017 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt worden sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 24. September 2017 bis spätestens 18.00 Uhr dem Wahlbüro, Haifa-Zimmer, v o r l i e g e n müssen. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. zurückzusenden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden generell gebeten, die Briefwahlunterlagen NICHT in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben, sondern ZENTRAL im Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bei der Bundestagswahl bis zum 3. September 2017,noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.