Neues Bundesmeldegesetz

Ab November gültig

Neustadt an der Weinstraße – Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1. November 2015 wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wieder eingeführt. Die Mitwirkung hat durch eine schriftliche Ein- oder Auszugsbestätigung zu erfolgen.

Ab diesem Zeitpunkt ist es daher erforderlich, dass bei jeder An- und Ummeldung sowie bei einer Abmeldung ins Ausland eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wird. 

Das hierfür erforderliche Formular ist im Bürgerbüro in der Hindenburgstraße 9a erhältlich und kann zudem unter www.neustadt.eu abgerufen werden. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.