Rhein-Neckar-Kreis: Änderung im Waffengesetz schafft befristete Amnestieregelung

Nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben

Symbolbild, Schußwaffe © on Pixabay

Heidelberg – Wer im unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition ist, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Darüber informiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell in einer Pressemitteilung.

„Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen“, erklärt Julian Meyer, Leiter der Kreisjagd- und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Das bedeutet, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli 2018 bei den genannten Stellen abgibt, wird mit dieser Gesetzänderung nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens (auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle) oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

„Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein“, bittet Julian Meyer zu beachten.

Weitere Information gibt es bei der Kreisjagd- und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06221 522-1238 oder per E-Mail: julian.meyer@rhein-neckar-kreis.de <mailto:julian.meyer@rhein-neckar-kreis.de>.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften eigene Waffenbehörden haben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen.