Kreis Bergstraße: Neue Qualitätsentwicklungsvereinbarung verbessert Zusammenarbeit in der Jugendhilfe

Der Leiter des Jugendamtes, Kai Kuhnert sowie die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz und die Sprecherin der AG 78, Nicole Steigler, unterzeichneten die Qualitätsentwicklungsvereinbarung. (Foto: Kreis Bergstraße)
Der Leiter des Jugendamtes, Kai Kuhnert sowie die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz und die Sprecherin der AG 78, Nicole Steigler, unterzeichneten die Qualitätsentwicklungsvereinbarung. (Foto: Kreis Bergstraße)

Heppenheim – Die Kinder- und Jugendhilfe des Kreises Bergstraße hat in ihrer Qualitätsentwicklung einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Maßgeblich dafür ist die im Jahr 2000 gegründete Arbeitsgemeinschaft AG 78, die nach §78 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes benannt ist. In §78 ist verankert, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben sollen, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.

Die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz sowie der Leiter des Jugendamtes, Kai Kuhnert, und die Sprecherin der AG 78, Nicole Steigler, unterzeichneten eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die sich als weiterer Meilenstein an die Qualitätshandbücher zur Elternarbeit (2008) und zur Arbeit mit jungen Menschen (2010) anschließt.

Seit mehreren Jahren arbeiten das Jugendamt des Kreises Bergstraße und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits gemeinsam im Rahmen der AG 78 an verbindlichen Instrumenten zur Qualitätsentwicklung bei der Erbringung von Leistungen, den Prozessen der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII sowie in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Die Vereinbarung greift wesentliche Schlüsselprozesse aus der gemeinsamen Arbeit auf, die anhand von qualitativen Kennzahlen die „Eingangsqualität, Aufnahme- und Hilfeplanverfahren und die Elternarbeit“, wie es in der Fachsprache heißt, beschreiben und evaluieren. Darüber hinaus werden rechtliche Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz in den Bereichen Kinderschutz, Partizipation und Beschwerdemanagement erhoben und die fachliche Weiterentwicklung zum internen Qualitätsmanagement betrachtet. Hinter dieser Vereinbarung steht ein gemeinsames Verständnis von Qualitätsentwicklung als einem dynamischen Prozess, der das Jugendamt und die Träger in einen gemeinsamen Austausch bringt.

„Mit der Vereinbarung wollen wir einvernehmlich eine Verbesserung der Qualität der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Bergstraße erreichen und somit gemeinsam die Qualität der Arbeit mit den betroffenen jungen Menschen und ihren Familien verbessern“, erklärt die Erste Kreisbeigeordnete Stolz.

Die ersten Qualitätsentwicklungsgespräche haben bereits stattgefunden und es hat sich gezeigt, dass auf beiden Seiten die Erwartungen erfüllt werden konnten. Im kommenden Jahr wird es mit allen Trägern im Landkreis, die stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe anbieten, Qualitätsentwicklungsgespräche geben.

Da es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, wird auch zukünftig an der Qualitätsentwicklung im Kreis Bergstraße gearbeitet. Als nächster Schritt ist geplant, diese Vereinbarung auch auf ambulante Angebote im Kreis zu erweitern.