Mannheim: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes – Öffentlichkeitsbeteiligung bis 25. August

Mannheim – Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt entsprechend den Regelungen des BImSchG (§ 47a-f) unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Als Haupteisenbahnstrecken zählen dabei alle Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung bietet daher das Eisenbahn-Bundesamt eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar ist.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten (Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 200565, 53135 Bonn).

Die Stadt Mannheim begrüßt ausdrücklich den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken im Ballungsraum Mannheim und ruft alle von Bahnlärm betroffenen Bürger entlang der Haupteisenbahnstrecken dazu auf sich zu beteiligen.