Stimmbezirke in der Stadt Landau in der Pfalz

Reduzierung

Landau – Bei jeder Wahl wird eine große Anzahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern benötigt. Dabei wird für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der aus neun bis elf Personen besteht, je nachdem, ob es sich um eine Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl handelt. Bei den bisherigen 31 Urnen- und den 6 Briefwahlbezirken bedeutete dies, dass bisher zwischen 330 und 410 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern – je nach Wahl – benötigt wurden.

Trotz frühzeitiger Wahlhelferaufrufe standen in den letzten Jahren immer weniger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am jeweiligen Wahltag zur Verfügung.

Deshalb hat die Stadt Landau in der Pfalz die Stimmbezirke neu festgelegt. In der Innenstadt gibt es künftig nur noch 17 Stimmbezirke (bisher 21).

Die gesetzliche Regelung, dass jeder Stimmbezirk ungefähr 2.000 Einwohner mit Hauptwohnsitz umfasst, wird eingehalten.

Die Größe der Stimmbezirke in den Ortsteilen hat sich jedoch nicht geändert.

Gleichzeitig wurde die Anzahl der Wahllokale reduziert. So sind die Wahllokale in der Thomas-Nast-Grundschule, der Pestalozzischule, der Kindertagesstätte Schützenhof und Beethovenstraße weggefallen. Ein neues Wahllokal wird zukünftig im Otto-Hahn-Gymnasium sein. Damit ist ein weiteres Wahllokal barrierefrei zugänglich.

Demokratie (live) erleben

Auch nach Reduzierung der Stimmbezirke werden weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung von Wahlen benötigt. Hierbei kann Demokratie live vor Ort erlebt werden.

Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Gleichzeitig ist dies die einfachste Form der politischen (Bürger-)Beteiligung.

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Landtagswahl kann jeder deutsche Bürger sein, der am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnt.
Dabei sind keine speziellen Vorkenntnisse für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand erforderlich.

Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind:

  • Kontrolle der Wahlberechtigung,
  • Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wahlablaufes sowie
  • die Auszählung der Stimmzettel zur Feststellung des Wahlergebnisses.

Dabei trifft sich der Wahlvorstand um 07:30 Uhr und richtet das Wahllokal ein. Auch werden mit den jeweiligen Vertretern die Anwesenheitszeiten abgesprochen. Spätestens um 18:00 Uhr finden sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal ein und zählen die Stimmzettel aus.

Für die Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld von derzeit 21 Euro gewährt.

Einsatzwünsche können gerne geäußert werden. Das Wahlamt wird diese, soweit als möglich, berücksichtigen.

Bei Interesse ist das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1300, per E-Mail unter wahlen@landau.de erreichbar. Nähere Informationen können auf der städtischen Homepage unter www.landau.de/wahlen eingesehen werden.