Kreis Darmstadt-Dieburg: Die Polizei-News

Kreis Darmstadt-Dieburg – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht, wenden sich Zeugen bitte an die angegebene Polizeidienststelle oder informieren ihre lokale Polizeiinspektion.

Bickenbach: Radfahrer vangefahren und verletzt/Polizei sucht Zeugen

Bickenbach (ots) – Am Donnerstag (27.07.) gegen 10.55 Uhr, fuhr ein 83-jähriger Bickenbacher mit seinem Fahrrad auf dem Radweg der Zwingenberger Straße in Richtung Bickenbach. Er wurde anschließend von einem aus der Bertha-Benz-Straße einbiegenden dunklen Pkw gestreift und hierbei nicht unerheblich verletzt. Die Fahrerin fuhr unmittelbar weiter, ohne sich um den Mann zu kümmern. Das Fahrzeug war mit zwei Personen besetzt. In der Kennzeichenkombination waren vermutlich die Zahlen „4802“. Wer in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise, insbesondere zu der Fahrerin des dunklen Pkw geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeistation Pfungstadt unter der Telefonnummer 06157/9509-0 zu melden.

Roßdorf: Autoradio aus Kleintransporter ausgebaut

Roßdorf (ots) – Ein auf einem Firmengelände in der Industriestraße abgestellter Kleintransporter geriet in der Nacht zum Donnerstag (27.07.) in das Visier von Kriminellen. Die Täter drangen unberechtigt auf das Gelände ein, verschafften sich Zugang in das Fahrzeug und bauten anschließend das Autoradio aus. Sie flüchteten unerkannt. Hinweise bitte an die Ermittlungsgruppe der Polizeistation Ober-Ramstadt unter der Telefonnummer 06154/6330-0.

Reinheim: Unter Drogeneinfluss am Steuer

Reinheim (ots) – Eine 33-jährige Autofahrerin stoppten Beamte der Polizeistation Ober-Ramstadt am Mittwochabend (26.07.) gegen 23.30 Uhr in der Roßdörfer Straße in Zeilhard. Rasch bemerkten die Ordnungshüter, dass die Wagenlenkerin unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm. Ein Test reagierte anschließend positiv auf den vorherigen Konsum von Cannabis und Amphetamin. Die 33-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sie erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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