Baden-Württemberg: ELSTER grundlegend überarbeitet

Elster-Logo (Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg)
Elster-Logo (Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg)

Stuttgart – Mit einem umfassend überarbeiteten Internetauftritt von ELSTER setzt das Finanzministerium auf noch mehr digitale Steuererklärungen. Das verringert den Aufwand sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung.

Mit einem umfassend überarbeiteten Internetauftritt von ELSTER setzt das Finanzministerium auf noch mehr digitale Steuererklärungen. „Einfacher, schneller und sicher: Der Umstieg auf ELSTER lohnt sich“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. In zehn Jahren habe sich die Quote der digital eingereichten Steuererklärungen mehr als versechsfacht. Und das lohne sich für alle: „Mehr digitale Steuererklärungen bedeuten weniger Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Der digitale Weg ermöglicht der Finanzverwaltung, mehr Zeit für komplexere Fälle zu haben“, betonte Sitzmann.

Voraussichtliche Erstattung erscheint während der Eingabe
Am Dienstag, 25. Juli, startet das neue, bundesweite Portal und heißt jetzt „Mein ELSTER“. Damit die Erklärung den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, seien zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger in die Überarbeitung eingeflossen. Zu den Neuerungen gehört, dass eine voraussichtliche Erstattung während der Eingabe erscheint. Auch an Tablets und Smartphones passt sich die Seite an: „Wer möchte, kann seine Steuererklärung jetzt auf dem Handy machen“, erklärte Sitzmann.

Wer auf die digitale Steuererklärung setzt, hat mehr Zeit sie einzureichen. Seit diesem Jahr ist die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Stichtag für ELSTER-Erklärungen ist der 31. Juli. Da weitere Unterlagen ab 2018 nicht mehr verpflichtend mitgeschickt werden müssen, sind Papier und Porto in der Regel obsolet. Die neue Website sei zudem benutzerfreundlich, übersichtlich und intuitiv zu bedienen, so Sitzmann. Das neue Programm führt die Nutzerinnen und Nutzer individuell durch den Registrierungsprozess. Wer möchte, kann sich die Startseite individuell anpassen und sich mit der Datenübernahme aus Vorjahren einiges an Aufwand sparen.

Zentrale Adresse „Mein ELSTER“ ansteuern
Die Quote der digital abgegebenen Steuererklärungen ist bei den beratenen Bürgerinnen und Bürgern mit rund 85 Prozent deutlich höher als bei nicht beratenen Bürgerinnen und Bürgern. „Die Profis nutzen die Vorteile der digitalen Steuererklärung schon umfassend“, so Sitzmann.

Künftig können die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Adresse ansteuern. Dort findet sich jetzt die bisher getrennten Auftritte von ELSTER und ElsterOnline-Portal vereint. Mein ELSTER ist der sichere Übertragungsweg der sensiblen Daten zum zuständigen Finanzamt.

Bei allen Veranlagungen (beratene wie nicht beratene Bürgerinnen und Bürger zusammengenommen) lag die ELSTER-Quote für das Veranlagungsjahr 2005 noch bei schlanken knapp sieben Prozent. Für die Erklärungen für 2010 wuchs sie auf 34 Prozent an. Beim letzten abgeschlossenen Zeitraum, dem Jahr 2015 war der derzeitige Höchststand mit 57 Prozent erreicht.

Bei beratenen Bürgerinnen und Bürgern war die Quote mit knapp 10 Prozent im Veranlagungsjahr 2005 nur gering höher als bei nicht beratenen. Mit einem Anstieg auf 50 Prozent für 2010 und 85 Prozent für 2015 stieg der Anteil aber deutlich schneller an.

Bei nicht beratenen Bürgerinnen und Bürgern ging es im Veranlagungsjahr 2005 mit acht Prozent los. 2010 waren es 28 Prozent und 2015 gut 44 Prozent. In jedem der genannten Veranlagungsjahre sind Erklärungen eingerechnet, die bis zu zwei Jahre später abgegeben wurden.