In diesem selbstgebauten Anhänger starben einige Tiere bevor sie gerettet werden konnten
In diesem selbstgebauten Anhänger starben einige Tiere bevor sie gerettet werden konnten

A61, Parkplatz „Auf dem Hirschen“ – Die Autobahnpolizei Ruchheim stoppte am Mittwoch, 19.07.2017, einen Fahrer, der einen privaten Tiertransport durchführte.

Der aus Rumänien stammende Mann wurde gegen 11:35 Uhr mit seinem total überladenen Sprinter mit Anhänger auf dem Parkplatz „Auf dem Hirschen“ kontrolliert.

Wie sich herausstellte transportierte er seinen gesamten Hausstand einschließlich seiner Haustiere von Frankreich nach Rumänien. Auf dem selbst gebauten und nicht zugelassenen Pkw-Anhänger hatte er für die Menge der transportierten Tiere zu kleine Gitterboxen verladen, in denen sich 23 Legehennen, ca. 40 Zwerghühner und ca. 80 Tauben befanden.

Die Außentemperatur betrug zu diesem Zeitpunkt 33 Grad Celsius. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Gespann bei der PAST Ruchheim sichergestellt. Trotz sofortiger „Erster Hilfe“ für das Federvieh verstarben neun Tauben. Die anderen Tiere konnten schnell und unbürokratisch in Tierheimen untergebracht werden.

Die Reise endete im Rhein-Pfalz-Kreis. So konnten der Großteil der Tiere vor dem Hitzetod bewahrt werden
Die Reise endete im Rhein-Pfalz-Kreis. So konnten der Großteil der Tiere vor dem Hitzetod bewahrt werden

Da ein Eigentumsverzicht des Fahrers vorliegt, fand eine größere Anzahl der Tiere bereits am Nachmittag neue Eigentümer. Ein Huhn legte im Tierheim sogar ein Ei, als es vom neuen Eigentümer in Empfang genommen wurde.

Gegen den 36-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Für die Unterbringungs- und Versorgungskosten der Tiere wurde er ebenfalls mit 500,- EUR zur Kasse gebeten. Die Weiterfahrt, allerdings ohne Anhänger, konnte ihm in den späten Nachmittagsstunden gestattet werden, nachdem der seinen Sprinter um einige Kilos erleichtert hatte.

Das bei Herrn M. gefundene Bargeld (500,- EUR) wurde durch den Rhein-Pfalz-Kreis für Betreuungskosten der Tiere einbehalten. Somit konnte keine Sicherheitsleistung mehr erhoben werden. Zustellungsvollmacht liegt vor.